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Hochwasserschaden im Keller? Wie sich Mieter jetzt richtig verhalten
Mieterschutz
Steht der Keller unter Wasser, bedeutet das für viele Mieter auch: durchgeweichte Kartons, aufgequollene Möbel - und langanhaltende Feuchtigkeit. Wir erklären, wie sich Mieter jetzt richtig verhalten und welche Versicherung zahlt.
Es schüttet aus Eimern. Aus einem leichten Regenguss wird ein nicht enden wollender Dauerregen - das führt schnell zu einem mit Wasser vollgelaufenen Keller. Gerade in der Mieter- und Vermieter-Beziehung kann großer Ärger entstehen, wenn der Keller des Mieters unter Wasser steht.
? Wer haftet bei Hochwasser, wenn bei mir als Mieter das Wasser im Keller steht?
Markus Roeser, Wohnungspolitischer Sprecher des Mietervereins Dortmund erklärt: „Der Vermieter haftet für alle Schäden, die am Gebäude auftreten und muss diese beseitigen. Das gilt auch für alle Maßnahmen, die notwendig sind, um das Haus wieder nutzbar zu machen.“
Dazu zählt unter anderem das Auspumpen des Kellers, das Entfernen von Schlamm und das Trocknen der Wände mithilfe von Trocknungsgeräten, die die entstandene hohe Luftfeuchtigkeit beseitigen.
Für alle im Keller befindlichen Möbel und Gegenstände haftet wiederum der Mieter. Hier kann eine Hausratversicherung hilfreich sein.
? Habe ich als Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz?
Ein Schadensersatz wird fällig, wenn dem Vermieter Verschulden vorgeworfen werden kann. Bei solchen Fällen muss die genaue Ursache für den Schaden betrachtet werden – eine präzise Dokumentation des Schadens wird daher empfohlen.
Markus Roeser: „Hatte der Vermieter Kenntnis davon, dass der Keller bei Starkregen schnell vollläuft und hat er die Mieter hierüber nicht informiert, dann macht er sich ebenfalls schadensersatzpflichtig. Andersherum, ist der Mieter ausdrücklich auf das Risiko hingewiesen worden und lagert trotzdem nicht wasserfeste Gegenstände im Keller, dann hat er auch keinen Anspruch auf Schadensersatz.“
? Gebäude-, Hausrat- oder Elementarversicherung: Was greift wann?
Gegen die Schäden, die durch eindringendes Wasser entstehen, schützen verschiedene Versicherungen, die sich auf zwei Kategorien beziehen: Möbel und Gegenstände beziehungsweise Gebäude.
Markus Roeser: „Alle Schäden am Gebäude werden von einer Gebäudeversicherung reguliert, die nur der Hauseigentümer abschließen kann. Alle nicht mit dem Haus verbundenen Gegenstände (wie Möbel) in Wohnung und Keller werden durch die Hausratversicherung geschützt.“
Beide Versicherungen greifen bei Unwetterschäden wie eindringendem Wasser nur dann, wenn auch Elementarschäden als Versicherung abgedeckt sind. Elementarschäden sind beispielsweise Starkregen oder Lawinen.
Diese sind in der Regel Teil von neueren Verträgen – dennoch sollte man genau hinschauen, ob die Versicherung die Schäden übernimmt. Sollte das nicht so sein, können Elementarschäden ergänzend abgesichert werden.
Helfen auch nachträglich abgeschlossene Versicherungen?
Normalerweise haben Versicherungen eine Wartezeit von drei Monaten – erst ab dann werden Schäden übernommen. Allerdings gilt, dass man nicht beim Einzug eine Versicherung abschließen muss. Es kann nachgeholt werden.
? Wie sollte ich als von einem Schaden betroffener Mieter vorgehen?
Kommunikation ist hier der Schlüssel. Bei Hochwasserschäden, aber auch allen anderen Schäden am Mietobjekt, sollte möglichst zeitnah der Vermieter über den entstandenen Schaden informiert werden.
Bei hohem Wasserstand im Keller empfiehlt es sich zudem noch die Feuerwehr zu rufen, damit diese den Keller auspumpt. Bei einem derartigen Pegel besteht Lebensgefahr – daher sollte zunächst darauf verzichtet werden, Gegenstände zu retten.
Nachdem der Keller wieder begehbar ist, sollte mit der Dokumentation der Schäden begonnen werden. „Hierzu reicht, eine Liste anzufertigen, welche Gegenstände beschädigt wurden, welchen Wert sie hatten und wie alt sie waren“, erklärt Markus Roeser vom Mieterverein Dortmund.
Auch eine Dokumentation mit Fotos und Videos ist hilfreich. Selbst alte Quittungen, die die Höhe des Schadens belegen können, dürfen verwendet werden.
Erinnerungsstücke, die einen subjektiven Wert haben, können der Liste zugefügt werden. Mit der Dokumentation können Mieter sich dann an die entsprechende – zuvor abgeschlossene – Versicherung wenden.
Markus Roeser: „Sollten Wohnung oder Keller nur eingeschränkt oder gänzlich unbenutzbar sein, haben Mieter das Recht, die Miete für die Dauer der Einschränkung zu mindern. Hierauf müssen Sie den Vermieter hinweisen. Der Umfang der Mietminderung ist abhängig vom Umfang der Beeinträchtigung. Hierzu sollte man sich beraten lassen.“
? Müssen immer Trocknungsgeräte zum Einsatz kommen?
Abpumpen an sich wird nicht ausreichen, wenn der Keller unter Wasser steht. Durch die feuchten Stellen kann Schimmel entstehen, daher sollten Trocknungsgeräte verwendet werden.
Markus Roeser: „Sollte der Vermieter dies trotz Aufforderung und Fristsetzung nicht tun, können Mieter auch selbst Trocknungsgeräte leihen und aufstellen. Die entstandenen Kosten hat dann der Vermieter zu tragen. Wichtig ist, dass der verbrauchte Strom dokumentiert wird. Auch diese Kosten sind vom Vermieter zu ersetzen.“
? Wie informiere ich mich über die richtige Versicherung?
Auf der Seite der Verbraucherzentrale wird über die verschiedensten Arten der Versicherungen aufgeklärt.
Daniel Immel, gebürtiger Westerwälder, den es nach Stationen in Iserlohn und Perth nach Dortmund verschlagen hat. Will die täglichen Geschichten, die die Dortmunder Straßen bieten, einfangen und ein Journalist auf Augenhöhe sein. Legt in seiner Freizeit als DJ auf und liebt den Sound von Schallplatten.
