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Verschärft die Impfpflicht die Pflegesituation in Dortmund?
Ungeimpfte Pflegekräfte
Viele Einrichtungen des Gesundheitssektors haben seit langer Zeit eine dünne Personaldecke. Ab Mitte März gilt die Impfpflicht für Pflegekräfte. Werden die Menschen dies zu spüren bekommen?
Als die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen worden ist, kam die Sorge auf, dass drohende Ausfälle die ohnehin dünne Personaldecke weiter strapazieren könnten. Schon seit Jahren ist die Arbeitsbelastung in vielen Einrichtungen hoch, in zahlreichen Bereichen gibt es zu wenig Personal.
Ab dem 15. März müssen nun die Beschäftigten in Pflegeberufen und beispielsweise bei Rettungsdiensten gegen das Coronavirus geimpft sein. Verschärft das den sogenannten Pflegenotstand? „Uns macht das gar nichts“, entgegnet beispielsweise Caritas-Sprecherin Nina Forst.
Rund 99 Prozent in städtischen Heimen geimpft
Aktuelle Zahlen liegen ihr nicht vor, die wenigen Ungeimpften würden aber keine Probleme bereiten, wenn sie ihre Jobs nicht weiter ausüben können. Schon seit Monaten sei die Impfquote bei der Caritas, die mehrere Pflegeeinrichtungen betreibt und Menschen auch in ihren Wohnungen besucht, sehr hoch.
Auch von den Alloheim-Senioren-Residenzen heißt es: „Die kommende Impfpflicht wird keine Auswirkungen auf unsere Dortmunder Einrichtungen haben, da nahezu alle Mitarbeiter in den Senioren-Residenzen geimpft sind.“
Ganz ähnlich sieht Elisabeth Disteldorf, Geschäftsführerin der städtischen Seniorenheime in Dortmund, die Lage. „Die allermeisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, rund 99 Prozent, sind aktuell geimpft beziehungsweise genesen“, teilt sie mit. „Deshalb ändert sich für sie nichts, wenn Mitte März die Impfpflicht für Beschäftigte in Kraft tritt.“
Der Betrieb der Einrichtungen werde nicht beeinträchtigt. Auf die Frage, ob Kündigungen nötig werden oder die Ungeimpften in anderen Bereichen arbeiten können, antwortet sie in ihrer E-Mail nicht.
Marc Raschke, Sprecher des Klinikums Dortmund, erklärt hingegen: „Das Prozedere läuft so, dass wir dann diese Mitarbeitenden beim Gesundheitsamt melden müssen.“ Dort werde dann entschieden, wie mit diesen Personen umzugehen ist. So ist das Vorgehen beispielsweise auch bei Impfverweigerern von Feuerwehr und Rettungsdienst.
Klares Bekenntnis zu den Corona-Regeln
Weil die Impfpflicht erst am 15. März greift, könne das Team des Klinikums noch keine genaue Impfquote mitteilen. Man habe selbst noch keine abschließende Übersicht, so Raschke. Anfang dieses Jahres hatte das Klinikum zur Impfpflicht mitgeteilt, dass man „sich klar zu den geltenden Corona-Beschränkungen bekennt und dies auch im Rahmen der Arbeitstätigkeit von den 4700 Mitarbeitenden verlangt.“
Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.
