Zwei Kinder auf dem Weg in die Schule.

Zwei Kinder auf dem Weg in die Schule. © picture alliance / dpa

Fremde Männer vor Grundschulen? Polizei warnt Eltern vor Whatsapp

rnTipps für Eltern

Ein Mann, der Kinder vor Schulen anspricht - solche Beobachtungen geistern aktuell durch Dortmunder Whatsapp-Gruppen. Nun äußert sich die Dortmunder Polizei.

Dortmund

, 16.09.2022, 04:35 Uhr / Lesedauer: 2 min

Dieser Mann wurde an mehreren Grundschulen in Dortmund gesichtet, wie er Kinder mit Süßigkeiten anlockt. Er wird polizeilich gesucht!“ So lautet die Aufschrift auf einem Foto, das aktuell in Whatsapp-Gruppen kursiert. Allerdings: Das stimmt nicht.

Zwar sei man in den vergangenen Wochen zwei Mal zu Grundschulen gerufen worden, bestätigt die Dortmunder Polizei. In der Nordstadt gab eine Siebenjährige an, ein Mann habe sie auf Englisch angesprochen. Einige Tage zuvor war die Polizei schon ins Kreuzviertel gerufen worden.

„Bloßes Ansprechen von Kindern keine Straftat“

Dort fand man einen Mann an einer Grundschule, allerdings keinerlei Hinweise auf eine Straftat – weder vor Ort noch als weitere Erkenntnisse in den Tagen danach. Zudem stellt die Polizei eine Sache klar.

„Das bloße Ansprechen von Kindern stellt für sich gesehen noch keine Straftat dar. Selbst das Anbieten von Süßigkeiten oder ähnlichem muss nicht zwingend eine Vorbereitungshandlung zu einer Straftat sein.“ So steht es in einem Schreiben, in dem man sich an Schulleitungen wendet. Eine „unkluge Geste“ möge es sein, wenn ein Fremder Kindern Bonbons anbiete. Aber ob mehr? Das gelte es abzuwägen.

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„Absolut unwahre Behauptungen auf Whatsapp“

Man nehme jeden Hinweis ernst. Zugleich aber: „Die tatsächliche Gefahr für Kinder, Opfer eines fremden Gewalttäters zu werden, ist sehr gering.“ Dennoch verbreiteten sich „solche ‚Vorkommnisse‘ oft in Windeseile“, was „Eltern und Kinder gleichermaßen verängstigt“.

In diesem Zusammenhang spricht die Polizei eine deutliche Warnung an Eltern aus: Immer wieder müsse man feststellen, dass „übertriebene oder sogar absolut unwahre Behauptungen verbreitet werden, insbesondere über WhatsApp oder soziale Netzwerke“. Und das schüre nicht nur Panik.

Das erschwere auch die Ermittlungsarbeit. Wer Fotos oder Videos von Verdächtigen habe, möge sie lieber direkt der Polizei zukommen lassen. Denn: „Das Verbreiten von Personenfotos oder unwahren Behauptungen ohne Erlaubnis der Betroffenen eine Straftat!“

Und wenn es doch einen Vorfall gegeben hat?

Ein Tipp, den die Polizei für Lehrer wie Eltern hat: „Sie sollten vor allem Ruhe bewahren.“ Sei das Kind von jemandem angesprochen worden, solle man ihm glauben, ihm aufmerksam zuhören, ohne nachzubohren, und ihm keine Antworten in den Mund legen. Gleichzeitig wichtig: Das Kind soll das Gefühl vermittelt bekommen, nun sicher zu sein und nichts falsch gemacht zu haben.

Die Erfahrung der Polizei: „Nicht verängstigte, in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkte Kinder, sondern mutige, starke und sich ihrer Gefühle bewusste (selbstbewusste) Kinder sind am wirksamsten vor sexuellem Missbrauch geschützt!“

Tipps der polizei für Eltern

Wie man Kinder stärkt

  • Keine Angst machen, aber verdeutlichen, dass das Kind ohne Erlaubnis der Eltern nur mit einigen Personen mitgehen soll (Positivliste)
  • Kinder dürfen Erwachsenen gegenüber „Nein“ sagen, müssen nicht mit Fremden reden oder Auskünfte geben.
  • Kinder sollten wissen: Für die Eltern ist es wichtig, wo und mit wem halten sich die Kinder auf.
  • Wer sein Kind immer begleitet, kann den Eindruck erwecken, „die Welt sei nur schlecht und gefährlich und Sicherheit erlange das Kind nur im Beisein von Erwachsenen, weil es selbst schwach ist“, so die Polizei.
  • Wenn möglich, sollten Kinder in kleinen Gruppen zu Schule oder Spielplatz gehen.
  • Pünktlichkeit ist wichtig.