Seit März 2023 sind alle Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus Vergangenheit – und damit auch Kontrollen und Bußgelder des Ordnungsamtes. Auf den Tischen der Sachbearbeiter stapeln sich die Corona-Verfahren aber weiterhin.
Mitte Mai waren noch 1.556 rechtskräftige Corona-Verfahren anhängig, „bei denen keine bzw. keine vollständige Zahlung erfolgt ist“, teilt Stadtsprecher Maximilian Löchter mit. Teilweise liefen Ratenzahlungsvereinbarungen.
Insgesamt sind während der Pandemie 34.300 Verstöße verhängt worden. Diese setzen sich aus mündlichen Verwarnungen zusammen, bei denen kein Bußgeld verhängt worden ist, und tatsächlichen Corona-Anzeigen.
Fast 15.000 Corona-Anzeigen
Von Letzteren sind in Dortmund insgesamt 14.881 zusammengekommen. Der erste Bußgeldbescheid wurde am 3. April 2020 erlassen, der letzte rund drei Jahre später am 7. März 2023.
Auf Anfrage hat die Stadt die fünf häufigsten Verstöße mitgeteilt. Auf Platz 1 liegt die „verbotswidrige Teilnahme an Ansammlungen im öffentlichen Raum“ (6489 Anzeigen).
Darunter dürften vor allem Verstöße bei Demonstrationen und verbotenen Versammlungen fallen. Gerade im Winter um den Jahreswechsel 2021/2022 hatten sich immer wieder Menschen zu sogenannten „Spaziergängen“ zusammengefunden. Die Polizei hatte damals oftmals Anzeigen gegen Teilnehmende geschrieben.
Tausende Maskenverstöße
Auf Platz 2 liegen Maskenverstöße mit 4302 Anzeigen. Danach folgen:
- Verstoß gegen die Ausgangssperre (606 Anzeigen)
- Verstoß gegen Schutzmaßnahmen im ÖPNV (385 Anzeigen)
- verbotswidriges Betreiben (z.B. gastronomische Einrichtungen) (271 Anzeigen)
Die Stadt weist bei diesen Zahlen darauf hin, dass sie nur ein Überblick geben können, da für jeden Fall nur ein Tatbestand ausgewertet wird. Das heißt: Sollte gegen mehrere Coronavorschriften gleichzeitig verstoßen worden sein, sei dies nicht zu erkennen.
Stadt kann keine Summe nennen
Bußgelder gegen Corona-Auflagen summierten sich in NRW auf mindestens 23 Millionen Euro, berichtete die WAZ.
Wie viel Geld die Stadt Dortmund durch Corona-Bußgelder eingenommen hat, könne sie laut Stadtsprecher Maximilian Löchter nicht beziffern. Die Einnahmen seien nicht zweckgebunden und kommen dem Gesamthaushalt zu. Dadurch lasse sich nachträglich aber schwierig auseinanderdividieren, aus welcher Maßnahme das Geld nun konkret stamme, auch weil man wegen Gesetzen zur Datenspeicherung eine Verfahrensakte nicht länger als ein Jahr aufbewahren dürfe.
Nicht jedes abgeschlossene Verfahren sei am Ende auch mit einer Zahlung des Bußgeldbetrags abgeschlossen worden, teilt Löchter mit. „Oft werden Forderungen niedergeschlagen (z.B. wenn der Aufenthalt nicht zu ermitteln ist.), oder die Fälle werden im Einspruchsverfahren beim Amtsgericht durch ein Urteil abgeschlossen.“
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