„Das ist niemals Bauland“ Experte warnt vor Kauf eines Baugrundstücks im Dortmunder Süden

Experte warnt vor Kauf eines „Baugrundstücks“ im Dortmunder Süden
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Werner Jakumeit weiß, wovon er spricht. Der 69-Jährige war bis August 2013 Teamleiter im Stadtplanungsamt der Stadt Dortmund. Er kennt sich aus mit Baugrundstücken und damit, wo gebaut werden darf und wo nicht. Im Falle eines Gartengrundstücks an der Obermarkstraße in Berghofen, das auf ImmobilienScout24 für mehr als 700.000 Euro angeboten wird, hat er eine klare Meinung.

„Das ist niemals Bauland“, erklärt Werner Jakumeit in einem Telefonat. Und er hat auch sofort eine Begründung parat: „Nach dem veröffentlichten Lageplan liegt das betroffene Grundstück in zweiter Reihe eindeutig im Außenbereich und ist damit Gartenland. Hier ist definitiv keine Bebauung zulässig.“

ImmobilienScout24
So wurde das Grundstück vor Kurzem noch im Internet angeboten. Jetzt ist die Anzeige verschwunden. © Screenshot Bauerfeld

Für diesen Bereich gebe es eine „Satzung über die im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 Baugesetzbuch“, die die bebaubaren Innenbereiche eindeutig von den nicht bebaubaren Außenbereichsgrundstücken abgrenze. Doch wie kommt dann so eine Anzeige ins Netz? Juristisch wolle er das nicht bewerten, so Jakumeit.

Bebauung unrealistisch

Auch bei der Stadt Dortmund ist man sich sicher, dass an der Obermarkstraße etwas nicht stimmt. „Nach derzeitigem Recht wird hier keine planungsrechtliche Zulässigkeit für eine Tiefenbebauung gesehen“, sagt Stadt-Pressesprecher Christian Schön. „Die Annahme, dort kurzfristig eine Baulandausweitung, etwa mittels Aufstellung eines Bebauungsplanes ermöglichen zu können, wird hier bei der Bauaufsicht als unrealistisch eingeschätzt.“

Erstaunlich ist, dass die lange geschaltete Anzeige (bis Donnerstag, 12.1.) plötzlich verschwunden ist, nachdem es Nachfragen zur Bebaubarkeit des Grundstückes gegeben hatte. Am Freitag (13.1.) war nichts mehr zu sehen von dem Angebot über 759.000 Euro für ein Stück Hinterland ohne Zufahrt. Und das, obwohl die Immobilienfirma, die das „Bauland“ angeboten hatte, Anfang der Woche noch beteuerte, dass das Grundstück bebaubar sei. Die Begründung: Die Stadt Dortmund hätte den Plan 2021 geändert.

Vor dem Kauf informieren

Die Immobilienfirma hatte sich allerdings ein Hintertürchen im „Kleingedruckten“ offen gelassen. Unter „Sonstiges“ stand dort folgender Satz: „Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr auf die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Angaben.“

Und was wäre passiert, wenn jemand dieses Stück Land als Bauland erworben hätte? Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Besler, der in einem ähnlich gelagerten Fall eine Mandantin vertritt, warnt vor solchen „Scheinangeboten“. „Bevor man ein Grundstück kauft, sollte man sich zwingend bei der Stadt erkundigen, wie es um das Planungsrecht in diesem Bereich steht.“ Wenn man das nicht tue, könne das als Mitverschulden ausgelegt werden.

Und das könnte in diesem Fall teuer werden. Werner Jakumeit schätzt den Quadratmeterpreis für das angebotene Grundstück auf „um die 20 Euro, das ist Gartenland“. Das würde in diesem Fall einen Wert von 28.600 Euro bedeuten. Und nicht wie in der Kaufanzeige gefordert: 759.000 Euro.

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