Ende August wurde ein 48-jähriger Mann vor einem Supermarkt in der Nordstadt mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Nach tagelangem Kampf um sein Leben starb er schließlich im Krankenhaus. Der mutmaßliche Täter ist 16 Jahre alt und sitzt in Untersuchungshaft. Über sein Motiv gibt es viele Spekulationen.
Fakt ist, dass gegen den Verstorbenen schon vor mehr als zwei Jahren Anklage wegen sexuellen Kindesmissbrauchs erhoben worden ist. Die Akte liegt beim Schöffengericht am Amtsgericht. Ein Bekannter des 16-Jährigen soll bei der Polizei angegeben haben, bei den Missbrauchs-Opfern handele es sich um Geschwister des Jugendlichen.
Spekulation über Motiv
Über einen solchen möglichen Zusammenhang gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse. Denn über die Missbrauchsanklage hat es keine Verhandlung am Amtsgericht gegeben. Warum, erklärt Gerichtssprecher Michael Tebbe auf Anfrage.
„Der zuständige Richter hat zunächst einen Beweisbeschluss gemacht und zwei Gutachten in Auftrag gegeben“, so Tebbe.
Zum einen wurde ein Psychiater eingeschaltet, der den Angeklagten hinsichtlich seiner Schuldfähigkeit untersuchen sollte. Zum anderen wurde ein weiterer Experte hinzugezogen, der sich eingehend mit den mutmaßlichen Missbrauchsopfern befassen sollte.
Harte Vorwürfe gegen den 48-Jährigen
Dem 48-Jährigen wurden von der Staatsanwaltschaft fünf sexuelle Übergriffe auf Kinder vorgeworfen. Eines der Kinder war zur Tatzeit fünf, ein weiteres sechs Jahre alt. Der Experte sollte nun die Aussagen der Kinder auf ihre Glaubhaftigkeit überprüfen. Schildern sie tatsächlich eigenes Erleben? Oder geben sie möglicherweise nur wieder, was ihnen Erwachsene eingeredet haben?
Gerade bei ganz jungen Betroffenen ist die Einholung eines solchen Gutachtens ein üblicher Vorgang. Und tatsächlich dauert die Erstellung oft viele Monate. Im vorliegenden Fall ist aber noch eine weitere Problematik aufgetreten.
Üblicher Vorgang
„Es gibt Gründe, warum dieses Gutachten bis heute nicht fertiggestellt werden konnte“, sagt der Gerichtssprecher. Inhaltlich könne er dazu zwar keine Angaben machen. Er könne aber noch so viel sagen: „Diese Gründe waren für den zuständigen Richter nachvollziehbar.“ Sie hätten keinen Anlass gegeben, daran zu denken, den Sachverständigen auszutauschen.
Mit dem Tod des Verdächtigen hat sich die Erstellung des Gutachtens jetzt ohnehin erledigt: Das Verfahren gegen den 48-Jährigen wird eingestellt. Den mutmaßliche Messerstecher erwartet eine eigene Anklage, sehr wahrscheinlich vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts. Der Prozess wäre ziemlich sicher nicht öffentlich.
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