Draußen Schlafen bei Hitze kann Strafe kosten - Was erlaubt ist und was nicht

© Oliver Schaper

Draußen Schlafen bei Hitze kann Strafe kosten - Was erlaubt ist und was nicht

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Bei den aktuell wieder hohen Temperaturen möchte man nachts am liebsten dem stickigen Schlafzimmer entfliehen. Doch wer draußen übernachten will, muss Regeln beachten. Ein Überblick.

Dortmund

, 26.08.2019, 15:22 Uhr / Lesedauer: 2 min

Auf dem Balkon schlafen, im Flur oder eine Klimaanlage ins Schlafzimmer stellen: Unsere Leser sind kreativ, wenn es darum geht, nachts nicht ins Schwitzen zu kommen. Wenn die Wärme gar nicht aus dem Schlafzimmer geht, würden manche am liebsten im Freien schlafen. Doch das darf man in Dortmund nicht einfach so.

Schön wäre es, sich im Westpark nachts einfach auf die grüne Wiese zu legen. Doch das ist untersagt. Basis dafür ist die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund“, kurz: OBVO. Demnach ist es untersagt, einfach auf hierfür nicht besonders freigegebenen Flächen zu campen – oder auch zu übernachten. Tut man das trotzdem, muss man mit einem Verwarngeld von in der Regel 20 Euro rechnen. Dauerhaft zum Übernachten oder gar Campen freigegebene Flächen auf Straßen oder in den Grünanlagen gibt es in Dortmund nicht.

Keine Hängematten im öffentlichen Raum

Also besser gar nicht erst hinlegen im Westpark, im Tremoniapark oder sonstwo, wo es grün und nachts angenehm ist? Ganz so schlimm ist es nicht, wie Stadt-Pressesprecher Maximilian Löchter beruhigt: „Das heißt nicht, dass Menschen, die sich bei schönem Wetter auf eine Parkbank oder auf die Wiese eines Parks legen, um sich auszuruhen und dabei einschlafen, von den Ordnungskräften vertrieben würden.“ Man könne dieses Verhalten vom Einrichten eines echten Schlaflagers in der Regel unterscheiden.

Das Anbringen einer Hängematte auf den Dortmunder Grünflächen ist hingegen nicht so einfach möglich: Das Beschädigen von Bäumen und das Abbrechen von Zweigen ist verboten.

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Wer einen Schrebergarten oder ein Stück Grabeland besitzt, kann dort übernachten, ohne Sanktionen fürchten zu müssen. Prinzipiell zumindest: Heinrich Jordan, Vorsitzender des Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine, sagt, dass das Übernachten im Schrebergarten grundsätzlich möglich sei, „aber nicht über mehrere Monate hinweg“. Man wolle damit vermeiden, dass der Schrebergarten zu einem festen Wohnsitz werde. Gelegentlich mal in der Kleingartenanlage zu schlafen, sei aber kein Problem. „Gerade für Kinder ist das ja so was wie ein Erlebnisurlaub“, so Jordan.

Wird dem Stadtverband aber gemeldet, dass jemand ständig in seinem Schrebergarten schläft, würde der Verband dies überprüfen und mit dem Beschuldigten reden.