Ärger über angebliche Knöllchen für Obdachlose in Dortmund OB Westphal wirft den Grünen „Politzirkus“ vor

OB verärgert über „Politzirkus“: Keine Knöllchen an Obdachlose
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Oberbürgermeister Thomas Westphal gibt nun eine klare Antwort auf eine Vermutung der Dortmunder Grünen im Rat. Diese hatten nach Gesprächen mit Betroffenen im Obdachlosen-Protestcamp „Schlafen statt Strafen“ (28.1.-5.2.) die Frage aufgeworfen, ob die Stadt Dortmund wieder Knöllchen an Obdachlose wegen Campierens in der Öffentlichkeit verteilt. Betroffene hätten ihnen Entsprechendes berichtet.

Den Knöllchen-Vorwurf wies Westphal klar zurück: Nein, es gebe keine Bußgelder für das Campieren oder Übernachten in der Öffentlichkeit. „Nur wenn jemand Politzirkus betreibt, muss das nicht alles stimmen.“

Der OB und Rechtsdezernent Norbert Dahmen verwiesen auf den Ratsbeschluss von 2018, keine Bußgelder wegen Campierens im öffentlichen Raum zu verhängen, sondern nur mit „mündlichen Ermahnungen“ zu reagieren. Westphal: „Wir halten uns daran.“

Die Obdachlosen würden zwar geweckt, ergänzte Dahmen, „aber es werden keine Verwarngelder erhoben. Insofern ist die Information, die da aus der Szene stammte, unzutreffend“.

Andere Ordnungswidrigkeiten

Es gebe aber immer wieder Fälle, so Dahmen weiter, in denen Obdachlose durch andere Ordnungswidrigkeiten auffielen, für die auch weiterhin Verwarn- oder Bußgelder verteilt würden.

Das waren in diesem Jahr bereits 16 Ordnungswidrigkeitsanzeigen wegen Drogenkonsums im öffentlichen Raum (einmal wurde ein Verwarngeld erhoben), elf Anzeigen wegen aggressiven Bettelns (zweimal Verwarngeld erhoben) und jeweils eine Ordnungswidrigkeitsanzeige wegen Abfallablegens im öffentlichen Raum sowie Verrichtung der Notdurft in der Öffentlichkeit, auch wildes Pinkeln genannt.

Solche Ordnungswidrigkeiten dulde man von niemandem, betonte Dahmen. 2018 habe der Rat auch diskutiert, ob man wildes Urinieren aus dem Bußgeld-Katalog herausnehmen soll, dies dann aber abgelehnt, erläuterte Westphal - und das halte er für richtig: „Sich ordentlich zu verhalten und nicht überall hin zu pinkeln, können wir von allen erwarten, ob sie eine Wohnung haben oder nicht. Das ist geltendes Recht.“

Auch die von den Grünen zitierten Berichte von Obdachlosen, dass diese vom Ordnungsamt wegen illegalen Campierens einen Platzverweis für 24 Stunden für die komplette City erhielten, weist Dahmen als falsch zurück: „Ein Platzverweis gilt immer nur für das unmittelbare Umfeld“, wie etwa für den Bahnhofsvorplatz oder den Westenhellweg: „Es gibt keine Platzverweise über den gesamten Wallring.“

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