Ein Bild aus Zeiten vor Corona. Gastronomen, die öffentliche Flächen wie hier auf dem Alten Markt nutzen, will die Stadt entgegenkommen.

© Menne (A)

Dortmunder Restaurants sollen Hilfe von der Stadt bekommen

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Außengastronomie ist wieder möglich, aber nur mit erheblichen Einschränkungen. Deshalb kommt die Stadt den Restaurants entgegen – und überholt dabei sogar die Politik.

Dortmund

, 03.06.2020, 04:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Den ersten Anstoß gaben die Gastronomen rund um den Alten Markt. Sie stellten im April den Antrag an die Stadt, ihnen die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie während des sogenannten Lockdowns zu erlassen; denn sie konnten auch die Tische im Freien nicht nutzen. Daraufhin hat der Krisenstab der Stadt zunächst beschlossen, den Betrieben sämtliche Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie auf öffentlichen Flächen in der Zeit vom 23. März bis 10. Mai zu erlassen.

Gleiches gilt für Kleinwarenauslagen. Darunter versteht man Mitnahmeartikel, die vor Läden angeboten werden, um Kunden ins Geschäft zu holen.

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Seit den Lockerungen können die Gastronomen die Außenflächen nur für die Hälfte der Sitzplätze nutzen. Jetzt sollen diese Sondernutzungsgebühren für Gastronomie und Kleinwarenauslagen bis Ende des Jahres ausgesetzt werden – so jedenfalls empfiehlt es die Verwaltungsspitze dem Rat; denn seit den Lockerungen vom Lockdown können die Gastronomen wegen der Abstandsregeln auch die Außenflächen nur für die Hälfte der Sitzplätze nutzen.

Positives Signal zur Entlastung

Die Gastronomiebetriebe benötigen aus Sicht der Stadt kurzfristig ein positives Signal zu Entlastung, da die aktuelle Situation für sie mit erheblichen wirtschaftlichen Einbußen verbunden ist. Die Stadt selbst, von Corona finanziell schwer gebeutelt, verzichtet damit auf Einnahmen in Höhe von insgesamt 342.000 Euro.

Dort wo die Gastronomen draußen den Platz haben, können sie sich auch weiter ausbreiten und die Tische weiter auseinanderstellen. „Wir sind da nicht päpstlicher als der Papst“, kündigt Rechtsdezernent Norbert Dahmen an, „auch dafür erheben wir keine Sondernutzungsgebühr“ – sofern der Rat zustimmt.

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Die Stadtspitze geht damit weiter, als es die Politik vorgeschlagen hat. So wollte die CDU in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste beantragen, die Sondernutzungsgebühren für gastronomische Außenflächen um die Hälfte zu erlassen. Die Reduzierung sollte rückwirkend vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember erfolgen, die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 19. Juni eine entsprechende Vorlage erarbeiten.

„Fast ein kleines Kulturgut“

In den letzten Jahren, so die CDU, habe sich die Gastronomie in Dortmund enorm entwickelt. Sei es ein Besuch in der City oder die Kneipentour durch das Kreuzviertel – Dortmund blühe im Sommer auch durch das Angebot der unzähligen Kneipen, Restaurants und Bistros auf. „Für Dortmund fast ein kleines Kulturgut, welches es jetzt zu bewahren gilt“, argumentiert der ordnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Friedrich-Wilhelm Weber.