Dortmunder Polizeihund als Fall vor Gericht: Kein Geld für Wilma

Gerichtsprozess

Hündin Wilma ist bereits seit dreieinhalb Jahren tot. Trotzdem ist ihr Arbeitsleben noch Thema vor Gericht. Wilmas Herrchen hat wegen der Gesundheit des Tieres gegen das Land NRW geklagt.

Dortmund

, 14.12.2020, 20:35 Uhr / Lesedauer: 1 min
Wilma war eine Schäferhündin, so wie dieser männliche Kollege der Polizei Niedersachsen.

Wilma war eine Schäferhündin, so wie dieser männliche Kollege der Polizei Niedersachsen. © dpa (Symbolbild)

Ein ehemaliger Hundeführer der Polizei Dortmund hat keinen Anspruch auf einen sogenannten Pflegevertrag und 26 Euro als monatlichen Zuschuss für ein Tier im Ruhestand.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land NRW in Münster hat die Berufung gegen ein Urteil aus der ersten Instanz nicht zugelassen. Laut Mitteilung von Montag ist das Urteil damit jetzt rechtskräftig.

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Schäferhündin Wilma war Ende März 2016 in den Ruhestand geschickt worden. Bereits im Frühjahr 2017 musste das Tier wegen eines Hirntumors eingeschläfert werden. Dennoch klagte der Polizist gegen das Land: Er forderte wie für andere Hunde nach Dienstende auch einen Pflegezuschuss von 26 Euro und die Übernahme der Tierarztkosten.

Gesundheitliche Probleme waren bekannt

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aber verwies auf die Vorgeschichte. Der Kläger habe von den gesundheitlichen Problemen bereits vor dem Kauf des vierjährigen Hundes durch das Land gewusst. Zwei Tierärzte hatten wegen Problemen mit der Wirbelsäule abgeraten.

Auf Drängen des Klägers sei das Tier aber in die Diensthundestaffel aufgenommen worden. Land und Beamter vereinbarten vertraglich, dass er später auf einen Zuschuss verzichten würde. Dieser Vertrag sei wirksam und nicht „sittenwidrig“, wie bereits das Gericht in Gelsenkirchen festgestellt hat.

mit Material von dpa

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