Unnötige Kosten können Hotel-Betreiber aktuell sicherlich nicht gebrauchen. Umso ärgerlicher sind die Abrechnungen, die einigen nun auffallen. © dpa
Kosten ohne Bedarf
Hotels in Dortmund müssen Gebühren für leere Zimmer zahlen
In Corona-Zeiten sind Hotelbesitzer eh arg gebeutelt. Nun müssen sie sogar für eine Leistung im vollen Umfang bezahlen, die sie gar nicht nutzen. Aber es gibt einen Hoffnungsschimmer.
Die Corona-Krise hat das Hotelgewerbe schwer getroffen. Wenigen Einnahmen stehen große Ausgaben gegenüber. Seit Monaten können Hotels ihren Gästen bei weitem nicht alle Zimmer anbieten. Oft wird nur etwa ein Drittel genutzt. Und trotzdem laufen manche Kosten in voller Höhe weiter.
So ist es beispielsweise mit den Rundfunkgebühren, die für die Nutzung der Fernseher anfällt. „Der Rundfunkbeitrag wurde in den vergangenen Monaten ganz normal abgebucht, da wir eine Einzugsermächtigung erteilt haben“, bestätigt Markus Riepe, Geschäftsführer des Hotel Drees an der Hohen Straße. Riepe sagt, dass diese Gebühr nur ein Teil der aktuellen Kosten sei und er sie deswegen bisher wenig beachtet habe.
„Optimistisch, dass auf Stundung eingegangen wird“
Erst durch die Anfrage unserer Redaktion wurde er auf das Thema aufmerksam. Nun hat der Geschäftsführer eine Stundung der Kosten beantragt. Das heißt, dass Hotelbesitzer die Gebühren erst später zahlen müssen. „Ich bin optimistisch, dass auf unsere Forderung der Stundung eingegangen wird“, meint Riepe.
Für die Berechnung des Rundfunkbeitrags für Hotels sind zwei Komponenten relevant: die Anzahl der Mitarbeiter und die der Zimmer. Bei 9 bis 19 Angestellten werden beispielsweise insgesamt 17,50 Euro pro Monat fällig. Bei 20 bis 49 Mitarbeitern 35 Euro. Bei den Zimmern ist die Aufgliederung so, dass das erste frei ist und alle weiteren mit einem Drittel von 17,50 Euro berechnet werden.
Ein Beispiel: Ein Hotel mit 100 Zimmern und 35 Mitarbeitern zahlt aktuell einen monatlichen Rundfunkbeitrag in Höhe von 612,50 Euro. Da in den Hotels momentan nur schätzungsweise ein Drittel aller Zimmer genutzt werden kann, würden in diesem Falle über 400 Euro für eine Nicht-Leistung gezahlt werden.
Corona-Gutschriften bei Gema-Gebühren
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte bereits im März ein Musterschreiben an die Betreiber geschickt, mit dem eine Aussetzung der Quartalszahlungen beantragt werden kann. „Aktuell haben wir viele Baustellen, die Rundfunkgebühren sind nur ein Teil davon. Nach unserem Einlenken haben wir eine Stundung der Gebühren erreicht“, sagte Thorsten Hellwig, Pressesprecher der Dehoga NRW.
Eine ähnliche Regelung gilt bei den Gema-Gebühren, die für die Nutzung von Musikrechten gezahlt werden muss. Hier wird es in den kommenden Wochen Corona-Gutschriften geben. Dann haben alle Musiknutzer die Möglichkeit für den Zeitraum der veranlassten Schließungen ihr bereits gezahltes Geld zurückzubekommen oder entsprechende Gutschriften zu erhalten, die mit noch nicht beglichenen Forderungen verrechnet werden.
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