Wenn Gastwirte Gästelisten nicht vor den Augen Dritter schützen, müssen sie theoretisch mit Geldbußen rechnen. In Dortmund musste das Ordnungsamt bereits tätig werden.

06.10.2020, 08:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Seit Ende des Corona-Lockdowns sind Veranstalter und Betreiber von Gastronomiebetrieben dazu verpflichtet, Gästedaten zum Zweck einer möglichen Corona-Infektionsketten-Nachverfolgung zu erheben. Das ist in der Corona-Schutzverordnung vom Gesetzgeber festgelegt worden.

Diese Gästedaten sollen eigentlich ausschließlich den Gesundheitsämtern bei der Nachverfolgung von möglichen Corona-Infektionsketten zugänglich gemacht werden.

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Was aber passiert, wenn die persönlichen Daten offen für jeden anderen Gast einsehbar sind, der Datenschutz ignoriert wird? In Dortmund wurde das Ordnungsamt in den vergangenen Wochen zumindest einmal tätig, weil dies in einem Gastbetrieb der Fall war.

Landesweit 75 Verstöße

Nach Informationen von Daniel Strunk, Sprecher der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI), sind bisher landesweit 75 Hinweise auf mutmaßliche Verstöße gegen den Datenschutz in Zusammenhang mit den Gästeerfassungslisten in Gastronomiebetrieben eingegangen.

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„Im konkreten Fall werden die kommunalen Ordnungsdienste um Amtshilfe gebeten, um vor Ort den Hinweisen nachzugehen. Wird ein Verstoß festgestellt, erfolgt eine Belehrung des Listenführers. Im wiederholten Fall von Verstößen kann zudem ein Ordnungsgeld erhoben werden", so Strunk.

Nach Kenntnisstand des LDI-Sprechers musste aber bis jetzt noch kein Gastwirt oder Veranstalter in Dortmund mit einem Ordnungsgeld rechnen.

Keine Amtshilfe angefragt

Laut Stadtsprecher Maximilian Löchter habe die LDI NRW den Dortmunder Ordnungsdienst auch bisher noch nicht um Amtshilfe ersuchen müssen.

Das Dortmunder Ordnungsamt überprüfe im Rahmen von stichpunktartigen Kontrollen vorrangig, ob überhaupt Kontaktlisten geführt werden und diese zu der angetroffenen Menge Personen in den jeweiligen Lokalitäten passten.

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„Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Listen liegt aber beim jeweiligen Veranstalter. Letztlich unterliegen die Listen dem Datenschutz und sind gegebenenfalls für den notwendigen Zugriff des Gesundheitsamtes bestimmt“, sagt Löchter.

Liste nicht datenschutzkonform

Bisher sei in Dortmund lediglich ein Fall beim kommunalen Ordnungsdienst aktenkundig geworden, bei dem die Grundlage der Beanstandung einen datenschutzrechtlichen Hintergrund gehabt habe.

„Im genannten Fall war die vorliegende Kontaktliste mangels Datenschutzerklärung und der Einsichtmöglichkeit für Unbefugte nicht datenschutzkonform“, erklärt Maximilian Löchter.

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Zwar habe die Stadt Dortmund die Möglichkeit, sanktionierende Maßnahmen wie die Verhängung eines Ordnungsgeldes umzusetzen - doch dazu sei es in diesem Fall jedoch nicht gekommen.

Vorbildliche Zusammenarbeit

Dass die Mehrheit der Gastro-Betriebe den Datenschutz im Pandemie-Geschehen offenbar sehr ernst nehmen, ist aus Sicht des Deutschen Hotel und Gaststättenverbands (Dehoga) Westfalen auch das Ergebnis einer guten Zusammenarbeit zwischen Gastronomen und Gästen.

„Wir als Dehoga predigen schier gebetsmühlenartig seit Mai, dass sich Gastwirte wie auch Gäste gleichermaßen an die Corona-Schutzverordnungen halten sollen“, sagt Sprecher Thorsten Hellwig.

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Den Gastronomen empfehle man die Nutzung von entsprechenden Apps zur Registrierung der Gäste, damit es eben nicht dazu komme, dass die Kontaktdaten von anderen eingesehen werden könnten.

Direkte Ansprache

Was aber, wenn der jeweilige Gastronom ausschließlich auf Papierzettel und Kugelschreiber bei der Registrierung setzt?

Um als Gast sicherzugehen, dass die eingetragenen Daten nicht von Dritten eingesehen werden können, empfiehlt Hellwig, die ausgefüllten Zettel direkt wieder abzugeben – und nicht auf den Tischen liegen zu lassen.

„Als Gast sollte man auch immer die Möglichkeit nutzen, die Gastronomen direkt anzusprechen, wenn einem etwas nicht okay erscheint“, so Hellwig.

Zusammenhalt gestärkt

Insgesamt bewerte man die Situation beim Dehoga als zufriedenstellend. Denn obwohl durch die Corona-Schutzverordnung zahlreiche zusätzliche Aufgaben und Pflichten auf die Tätigen im Gastgewerbe zugekommen seien, meisterten viele Betriebe diese Herausforderungen mit Bravour.

Positiv hervorzuheben sei zudem die Beobachtung des Berufsverbands, dass der Zusammenhalt zwischen Gästen und Gastronomen in jüngster Zeit gestärkt worden sei.

„Wenn Corona etwas Gutes gebracht hat, dann ist es der Effekt, dass wir viel mehr improvisieren und wieder miteinander sprechen. Gerade bei einem Thema wie bei der Einhaltung der Regeln muss ein wechselseitiger Austausch stattfinden, damit das gelingt“, meint Thorsten Hellwig.

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