
Alarm am Dortmunder Hauptbahnhof: Der Entschärfungsspezialist näherte sich dem verdächtigen Gegenstand in Schutzkleidung. Mit dem mobilen Röntgengerät untersuchte er den Seesack auf Sprengstoff. © Wüllner/news4 Video-Line
Dortmunder Hauptbahnhof evakuiert – muss der Verursacher zahlen?
Sperrung aufgehoben
Hunderte Pendler sind am Dortmunder Hauptbahnhof gestrandet: Er wurde von der Bundespolizei für zwei Stunden fast vollständig gesperrt. Auf einen Fahrgast könnten hohe Kosten zukommen.
Fast der komplette Betrieb ist am Dienstagmorgen (9.8.) am Dortmunder Hauptbahnhof zum Erliegen gekommen: Wegen eines verdächtigen Gegenstandes waren die meisten Bahnsteige sowie die Bahnhofshalle gegen 8 Uhr geräumt worden. Rund zwei Stunden später konnte das Entschärfungsteam Entwarnung geben.
Bereits um 6.30 Uhr war Bahnhofsmitarbeitern ein herrenloser Seesack auf Gleis 31 aufgefallen, wie die Bundespolizei mitteilte. Zunächst wurden nur die umliegende Gleise abgeriegelt. Kurz darauf hieß es: Der Hauptbahnhof wird evakuiert.
Alle Menschen mussten den Bahnhof verlassen, Züge wurden umgeleitet, der Halt in Dortmund - und auch Bochum Hauptbahnhof - entfiel. Lediglich die Gleise 2-5 waren für Reisende noch erreichbar, da es sich bei diesen um Kopfbahnsteige handelt.

Hunderte Reisende saßen am Dienstagmorgen in Dortmund fest, nachdem der Hauptbahnhof wegen eines verdächtigen Fundes gesperrt worden war. © Beat Linde
Die Bundespolizei sperrte den Hauptbahnhof von außen mit Flatterband ab, während ein Entschärferteam in Schutzanzügen das Gepäckstück auf dem Gleis mit einem mobilen Röntgengerät untersuchte. Darin befanden sich nach Angaben einer Sprecherin lediglich ein Schlafsack und eine Decke. Der herrenlose Seesack war also harmlos. Gegen 9.30 Uhr wurde der Einsatz beendet und die Sperrung aufgehoben.
In dem Gepäck wurden nach Auskunft eines Bundespolizeipressesprechers auch Hinweise auf den Eigentümer gefunden. Mithilfe des Videomaterials vom Hauptbahnhof werde er nun ermittelt.
Auf ihn könnten erhebliche Kosten zukommen: „Wir prüfen, ob wir polizeirechtlich die Kosten für den Einsatz geltend machen können.“ Für Ausfälle und Verspätungen der Züge könne die Deutsche Bahn zivilrechtliche Forderungen stellen.
Das bestätigte ein Sprecher der DB Regio und verwies auf die Hausordnung, laut der man dazu verpflichtet ist, sein Gepäck nicht unbeobachtet zu lassen. „Theoretisch ist das möglich, ob und in welcher Höhe Forderungen erhoben werden, muss aber von Fall zu Fall entschieden werden“, sagte der Sprecher. Auch andere Schienenverkehrsunternehmen könnten versuchen, Ansprüche durchzusetzen.
Betroffen von der Evakuierung waren vor allem Pendlerinnen und Pendler. Sie saßen zu hunderten in Dortmund fest, sammelten sich vor allem auf dem Bahnhofsvorplatz Richtung Innenstadt. Bis sich der Schienenverkehr wieder an den normalen Fahrplan angepasst hat, müssten Reisende mehr Zeit einplanen, hieß es von der Deutschen Bahn auf Twitter.
Sarah Bornemann, Jahrgang 1986, arbeitet seit Oktober 2013 als Redakteurin in der Dortmunder Lokalredaktion. Sie hat Journalistik in Leipzig sowie Germanistik und Soziologie in Münster studiert. Für das Volontariat bei Lensing Media kehrte sie nach sieben Jahren ins Ruhrgebiet zurück.