Kontrolle von Mitarbeitern
Dortmunder Detektive nehmen Blaumacher ins Visier
Das Bundesarbeitsgericht hat der Überwachung von Beschäftigten im Krankheitsfall enge Grenzen gesetzt. Nur bei einem konkreten Verdacht dürften Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Mitarbeitern einsetzen, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter am Donnerstag in Erfurt. Wir haben mit Dortmunder Detektiven über das heikle Thema gesprochen.
Detektiv Lothar Kimm hat schon oft Blaumacher entlarvt.
Ein Arbeitnehmer reicht verdächtig oft den gelben Schein bei seinem Chef ein. Der stutzt. Und schaltet einen Detektiv ein. Einen wie Lothar Kimm (78). Seit über 40 Jahren ist der im Geschäft und kann sich bis auf wenige Ausnahme nur an Fälle erinnern, in denen der Verdacht eines Arbeitgebers gerechtfertigt war.
Da war etwa der Handwerker, der arbeitsunfähig geschrieben war, aber auf einer anderen Baustelle kräftig mit angepackt hat. Klick, klick, klick und die Schwarzarbeit war per Foto dokumentiert. Oder der Handelsvertreter, der aufgrund starker Rückenprobleme krankgeschrieben war, doch von Kimms Detektiven beim Tennisspiel gefilmt wurde.
Überwachung eines Mitarbeiters
Problematisch findet Kimm die Auflagen der Gerichte, dass einem Arbeitgeber die Überwachung eines Mitarbeiters nur erlaubt ist, wenn er den konkreten Verdacht einer schweren Rechtsverletzung hat. Wie solle der Arbeitgeber das ohne Überwachung nachweisen?, fragt sich Kimm.
Es gebe da schon Anhaltspunkte, wo ein Arbeitgeber ansetzen könne, sagt Konstantin Manolopoulos (41), Chef der Dortmunder Detektei Detex. Wenn etwa einem Arbeitnehmer Urlaub in einer bestimmten Zeit verwehrt werde und dieser genau für diese Zeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreiche, sei das verdächtig. Wie Kimm stellt auch Manolopoulos fest, dass in den meisten Fällen der Verdacht der Arbeitgeber gerechtfertigt sei.
Stundenhonorar von 49 Euro
Beide Detektive raten im Übrigen durchaus auch mal von einer Observierung ab, wenn der Nachweis des Blaumachens zu schwierig wird. Denn ein Detektiv kostet Geld. Kimm nimmt etwa ein Stundenhonorar von 49 Euro sowie 1,20 Euro pro gefahrenen Kilometer.
Wenn Arbeitgeber einen Mitarbeiter auf dem Kieker haben, können sie sich auch an dessen Krankenkasse wenden und eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst beantragen. Rund 50.000 Untersuchungen führt dieser im Raum Westfalen-Lippe, zu dem Dortmund gehört, jährlich durch. In etwa jedem vierten Fall liege zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht mehr die Voraussetzung für eine Krankschreibung vor, so Dr. Peter Dinse, Referent für Medizinische Grundsatzangelegenheiten.