Burger King an der B1: Anwohner sehen lange Liste von Planungsfehlern

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Burger King an der B1: Anwohner sehen lange Liste von Planungsfehlern

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Während zwei Filialen von Burger King in Dortmund schließen sollen, soll eine neue an der B1 entstehen. Anwohner klagten dagegen, der Bauantrag ist mittlerweile eingereicht.

von Michael Nickel

Gartenstadt

, 24.04.2020, 17:40 Uhr / Lesedauer: 2 min

Irgendwer wird am Ende den Kürzeren ziehen, so viel ist klar. Der Streit zwischen Anwohnern der B1, Burger King und der Stadt Dortmund ist eine Sache für die Justiz.

Hintergrund der Auseinandersetzung, die mittlerweile beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen liegt, ist der Plan des Franchise-Unternehmens Schloss Burger, an der Ecke B1/Detmar-Mülher-Straße eine Burger-King-Filiale mit Drive-in zu errichten. Dort, wo seit Jahren eine Brachfläche ist.

Die falsche Stelle für ein Fast-Food-Restaurant

Diese Stelle ist aus Sicht der Anwohner allerdings die falsche für ein solches Vorhaben. Seit mehreren Monaten wehren sie sich gegen den geplanten Bau, kritisieren unter anderem die Zunahme des Verkehrs in der engen Siedlung sowie eine Belastung durch Lärm und Schmutz.

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Im Juni 2019 haben sie deswegen Klage eingereicht. Im vergangenen Dezember hat Schloss Burger den Bauantrag eingereicht. Jenes Unternehmen, das seine Burger-King-Filialen in der Innenstadt und im Indupark schließen will.

Ein Anwohner, der den Bauantrag einsehen konnte, spricht gegenüber der Redaktion von „massiven Details“, die im Bauantrag fehlten.

So seien meterhohe Schallschutzmauern direkt auf der Grenze zu den Grundstücken im Wohngebiet eingeplant und nicht mit dem eigentlich notwendigen Abstand. Und die 25 geplanten Parkplätze seien zu wenig.

Formaler Trick spart Parkplätze ein

„Burger King müsste eigentlich zehn Parkplätze mehr vorweisen“, sagt der Anwohner. Denn eigentlich müsste das neue Gebäude dreistöckig werden. Soll es zwar auch, aber das zweite Obergeschoss soll nicht genutzt werden. Somit spare Burger King laut dem Anwohner Verkaufsfläche und damit auch vorgeschriebene Parkplätze ein.

Auf dieser Brachfläche an der Kreuzung B1/Detmar-Mülher-Straße will das Franchise-Unternehmen Schloss Burger eine neue Burger-King-Filiale bauen.

Auf dieser Brachfläche an der Kreuzung B1/Detmar-Mülher-Straße will das Franchise-Unternehmen Schloss Burger eine neue Burger-King-Filiale bauen. © Oskar Neubauer (Archiv)

„Burger King weiß, dass der Antrag Mängel aufweist“, so der Anwohner. „Aber sie werden ihn immer wieder korrigieren und erneut einreichen.“

Gegen das Vorhaben geklagt hatte ein weiterer Anwohner. Die Klage richtet sich dabei gegen die Stadt Dortmund, weil sie damals den Bauvorbescheid ausgestellt hat.

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Stellvertretend für Schloss Burger beantwortet Burger King eine Anfrage standardmäßig: „Über laufende Prüfungsverfahren gibt das Unternehmen aus

Rücksicht auf alle Beteiligten keine Informationen weiter.“

Wann ein Verhandlungstermin in dem Streit stattfindet, sei derzeit nicht abzusehen, erklärt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

In einer Stellungnahme der Anwohner an das Gericht, die dieser Redaktion vorliegt, wird ersichtlich, dass keine schnelle Einigung in Sicht sein dürfte.

  • So seien Lärmwerte in einem Gutachten für den von Schloss Burger geplanten Bau falsch berechnet worden. Zudem sollen die Lärmwerte für die wartenden Autos in der Drive-In-Schlange an den Werten für fahrende Autos bemessen worden sein.
    „Im Stop-und-Go-Verkehr liegt der Zuschlag wegen des Anfahrens mit erhöhter Drehzahl, wie er beim Anfahren am Berg zumindest bei Fahrzeugen mit Schaltung üblich und nötig ist, höher“, heißt es in der Stellungnahme.
  • Das neue Fast-Food-Restaurant soll bis 22 Uhr geöffnet sein. Gegenüber dem Gericht argumentieren die Anwohner aber, dass damit nicht automatisch auch der Betrieb vor Ort eingestellt sein werde.
    „Das Personal wird Gäste, die kurz vor 22 Uhr ihr Tablett ausgehändigt bekommen haben und sich auf die Terrasse setzen, nicht um 22 Uhr des Grundstücks verweisen.“ Eine andere Annahme sei blauäugig.
  • Der Lärm von Gästen zwischen der Gaststätte und dem Auto, das Schlagen von Türen und ähnliches sei nach ständiger Rechtsprechung Gaststättenlärm. Er hätte in die Lärmberechnungen eingestellt werden müssen.