
© Martin von Braunschweig
Brutale Tritte auf Bartholomäus-Kirmes: Neonazi muss länger in Haft
Berufungsverfahren
Das hatte sich der Neonazi Steven F. anders vorgestellt: Seine Berufung gegen die Verurteilung wegen brutalen Tritten auf der Bartholomäus-Kirmes hat ihm mehr statt weniger Haft eingebracht.
Die Liste der Vorwürfe gegen den 26-Jährigen war lang: Auf der Bartholomäus-Kirmes in Lütgendortmund soll F. einen anderen Mann brutal verprügelt und sogar noch auf ihn eingetreten haben, als dieser schon am Boden lag.
Darüber hinaus sollte er in Marten ein wahres Klima der Angst geschaffen haben, indem er auf der Straße immer wieder Personen aus der linken Szene beleidigte und bedrohte.
In dem Berufungsprozess vor dem Landgericht wurde außerdem wegen Sozialbetruges gegen Steven F. verhandelt. Er soll dem Jobcenter einen Monat zu spät angezeigt haben, dass er eine neue Arbeitsstelle gefunden hatte - und so einen vierstelligen Betrag zu Unrecht eingestrichen haben.
Berufung bringt Steven F. fünf Monate mehr im Gefängnis ein
In einem ersten Prozess hatte das Landgericht den Neonazi, der seit Ende 2018 in Haft sitzt, zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Mit dieser Entscheidung zeigten sich jedoch beide Seiten nicht einverstanden. F. wollte weniger, die Staatsanwaltschaft eine deutliche Verschärfung der Strafe.
Und so kam es letztendlich auch. In der Berufung wurde das alte Urteil aufgehoben und die Strafe um fünf Monate auf jetzt zwei Jahre und acht Monate Haft erhöht.
Gegen diese Entscheidung hat F. jetzt noch die Gelegenheit, Revision beim Oberlandesgericht in Hamm einzulegen.