Fernsehempfang
Dogewo-Mieter protestieren gegen doppelte Kabelgebühr
Ärger ums Fernsehen: Die Dogewo stellt ihre Breitbandkabelversorgung um, alle Mieter sollen künftig für den Kabelempfang zahlen - selbst wenn sie über einen anderen Anbieter fernsehen. Gegen die Umlegung der Kosten laufen die Mieter jetzt Sturm. Der Mieterbund rechnet sogar mit Klagen - und zwar bald.
Manfred Höke mit seinem Dogewo-Mietvertrag: Hierin steht nicht explizit, dass er den Fernsehempfang über einen bestimmten Breitbandkabelanschluss regeln muss.
Sie geht fest von Klagen aus - und dies schon sehr bald. Mieterbund und Mieterverein sind sich einig: Die Mietverträge geben eine solche Umlage auf die Allgemeinheit nicht her. In den Übergabe-Protokollen für die Wohnungen stehe lediglich, dass es eine Kabelanschlussmöglichkeit gibt, die Umlage von Kabelgebühren sei aber nicht Bestandteil des Vertrages. Die Dogewo argumentiert: Die Umlage auf alle Mieter ist rechtens, weil auch kinderlose Mieter den Betrieb von Spielplätzen mitfinanzieren müssten und Parterre-Mieter den von Aufzügen. Rechtsanwältin Neuendorf aber sagt: „Der Unterschied liegt in der vertraglichen Vereinbarung. Wenn Spielplatz und Aufzug darin explizit für eine Umlage auf alle Mieter erwähnt werden, dann müssen diese auch zahlen.“
Manfred Höke aus Benninghofen empfängt Fernsehen über das Programm Entertain der Telekom und soll ab Januar doppelt zahlen: sein Telekom-Paket und die monatlichen 10,70 Euro Gebühren für den Kabelanschluss der Dokom. Höke soll jetzt eine „Betriebskosten-Gutschrift“ über 10,70 Euro erhalten. So lange, wie sein Vertrag mit der Telekom noch läuft. Danach müsste der 81-Jährige aus Benninghofen über den Anbieter Dokom Fernsehen empfangen. Für die übrigen Mieter lautet der Rat der Rechtsanwältin beim Mieterbund: ab Januar die 10,70 Euro zahlen, aber unbedingt mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“.