Diebstahl eines Feuerwehrwagens und Trip durch Dortmund Anklage gegen 19-Jährigen erhoben

Nach Diebstahl des Feuerwehrautos in Berghofen wurde Anklage erhoben
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Mit einem gestohlenen Feuerwehrwagen ist ein 18-Jähriger im Mai letzten Jahres durch den Dortmunder Süden und Holzwickede gefahren. Dabei verhielt er sich ausgesprochen dreist, was ihm eine saftige Anklage eingebracht hat.

Gut eineinhalb Stunden dauerte der Trip des Autodiebes, bei dem er gemeinsam mit einem Kumpel und teilweise mit eingeschaltetem Martinshorn und Blaulicht unterwegs war. Das Löschfahrzeug hatte der Täter zusammen mit einer Uniform in der Nacht vom 7. auf den 8. Mai 2022 aus dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Dortmund-Berghofen gestohlen.

Doch damit nicht genug: Der Täter ließ sich bei seiner Fahrt mit dem gestohlenen Einsatzfahrzeug auch noch von seinem Freund filmen. Das Video tauchte anschließend im Netz auf. Darin sieht man, wie der Dortmunder das große Feuerwehrwagen durch enge Wohnstraßen lenkt, begleitet von dümmlichen Kommentaren im Führerhaus.

Intensive Fahndung

Einsatzkräfte des Löschzugs Berghofen und Polizei fahndeten damals auf Hochtouren nach dem Täter. Feuerwehrmänner anderer Löschzüge halfen mit, den Wagen zu orten, wobei der besondere Signalton des Wagens sehr hilfreich war. Auch ein Hubschrauber wurde eingesetzt.

Die intensive Fahndung führte schnell zum Erfolg. Die Polizei erwischte den jungen Mann schließlich auf der B236 zwischen dem Tunnel Berghofen und dem Freischütz. Der Alkohol- und Drogentest verlief positiv.

Der Film wurde zu einem wichtigen Beweisstück bei den anschließenden Ermittlungen.

Löschfahrzeug der Feuerwehr Dortmund
Das gestohlene Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Berghofen blieb unbeschädigt. © Feuerwehr Dortmund
Freiwillige Feuerwehr Berghofen
Aus der Garage der Freiwilligen Feuerwehr Berghofen an der Goymark wurde das Fahrzeug gestohlen. © Jörg Bauerfeld (A)

Bereits Mitte November hatte die Staatsanwaltschaft Anklage zum Jugendschöffengericht Dortmund erhoben, wie jetzt auf Anfrage bekannt wurde. Ein Verhandlungstermin stehe aber noch nicht fest, teilte Staatsanwalt Henner Kruse mit.

In der Anklageschrift werden dem heute 19 Jahre alten Beschuldigten Einbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung und vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Das Jugendschöffengericht ist für Jugendliche (zur Tatzeit 14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (zur Tatzeit 18 bis unter 21 Jahre) zuständig, wenn eine Jugendstrafe von über einem Jahr in Betracht kommt.

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