Die Möglichkeit für Tempo 30 auf der Wellinghofer Amtsstraße ist da
Bislang gilt auf der Wellinghofer Amtsstraße mit Ausnahme eines kleinen Abschnitts ein Tempolimit von 50 km/h. Die Anwohner wollen Tempo 30. Ganz so einfach ist das alles aber nicht.
von Michael Nickel
Dortmund
, 15.02.2019 / Lesedauer: 4 min
Einigen kann es nicht schnell genug gehen. An einem Donnerstagvormittag auf der Wellinghofer Amtsstraße fahren zwei Autos hintereinander, das hintere zeigt die Lichthupe. Bei grüner Ampel an der Kreuzung zur Preinstraße steigt der Fahrer des vorderen Wagens aus und informiert die Fahrerin hinter ihm lautstark darüber, dass er 50 fahre, wenn 50 sei. Er steigt ein und fährt weiter. Das Tempolimit ist neben der Parksituation das große Thema für Anwohner der Wellinghofer Amtsstraße. Am Dienstag brachte die Sitzung der Bezirksvertretung Hörde etwas Licht ins Dunkel.
Wie ist die derzeitige Situation beim Tempolimit?Die Wellinghofer Amtsstraße verläuft von der evangelischen Gemeinde durch das Wellinghofer Zentrum bis zur Straße Holtbrügge. Sie ist relativ schmal, mitunter auf beiden Seiten zugeparkt und 800 Meter lang. Auf dem gesamten Stück gilt Tempo 50. Auf dem Teil im Westen, bis zum Ortsschild Lücklemberg, gilt auf gut 100 Metern tagsüber und werktags Tempo 30 wegen der angrenzenden Kita. Nur halten sich nicht viele daran. Am Donnerstagvormittag interessierten sich nur wenige Autofahrer für die Tempobeschränkung und den Zebrastreifen.Warum gilt hier eigentlich Tempo 50, wenn die Straße doch eng und zugeparkt ist?Den Grund dafür hat Andreas Meißner vom städtischen Stadtplanungs- und Bauordnungsamt in der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) am Dienstag genannt. Er war auf Antrag der CDU vom November 2018 in die Sitzung gekommen, um Politiker und Bürger zu informieren. Die Wellinghofer Amtsstraße ist Teil des sogenannten städtischen Vorbehaltsnetzes. Darin sind für Dortmund Straßen festgelegt, die zum Beispiel nicht ausschließlich Anwohnerverkehr anziehen oder für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs notwendig sind. Die Wellinghofer Amtsstraße sei eine Verbindungsstraße zwischen Ortskern und der Straße Holtbrügge, über die die B54 zu erreichen ist, sagte Andreas Meißner. Und in Straßen des Vorbehaltsnetzes gilt in der Regel Tempo 50.
Gibt‘s denn gar keine Ausnahmen? Eine Verkehrszählung habe laut Meißner ergeben, dass der Durchgangsverkehr auf der Wellinghofer Amtsstraße überwiege. Ausnahmen von der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h runter auf 30 km/h seien möglich, wenn Krankenhäuser oder Kitas angrenzen. Die temporäre Begrenzung von 7 bis 18 Uhr, die montags bis freitags auf Höhe der Kita gilt, ist so eine Ausnahme. „Es ginge auch wegen Lärmschutz“, sagte Meißner.Warum kann die BV nicht einfach Tempo 30 beschließen? Aufgrund der Relevanz für den städtischen Verkehr liegt die Entscheidungsgewalt für Geschwindigkeitsänderungen im Vorbehaltsnetz beim Rat.
Immer wieder stellten die Bezirksvertreter Fragen, schließlich war Andreas Meißner genau deswegen da. Gibt es zum Beispiel einen rechtlichen Zwang dafür, dass die Wellinghofer Amtsstraße zum Vorbehaltsnetz gehört? Das wollte Prof. Dr. Thomas Goll (CDU) wissen. Die Antwort von Meißner: „Nein, es gibt nur Empfehlungen.“ Goll fragte weiter. „Eine Verbindungsfunktion hat doch jede Straße“, sagte er. „Wenn ein Umbau diese Verbindungsfunktion behindern würde, wäre die Wellinghofer Amtsstraße dann nicht automatisch keine Verbindungsstraße mehr?“ Ganz so einfach sei das nicht, aus diesem Grund entscheide der Rat in solchen Fällen. Die BV aber könne, das sagte Meißner auf eine Frage von Goll, beschließen, dass der Rat sich mit einer Veränderung der Situation beschäftigen muss. „Ein Antrag ist der schnellste Weg für eine Veränderung“, so Meißner.
Hans-Otto Wolf (Linke) wollte wissen, ob eine dauerhafte Stausituation nicht ausreichend wäre, um die Wellinghofer Amtsstraße aus dem Vorbehaltsnetz rauszuziehen. Wäre das nicht Grund genug? Nein. Andreas Meißner warnte zudem vor dem Trugschluss, dass sich der Verkehr verringern würde, wenn das Tempolimit angepasst und die Straße aus dem Vorbehaltsnetz genommen würde. „Der Verkehrsteilnehmer weiß ja nicht, ob die Straße Teil des Netzes ist“, so Meißner. Klaus Tillmann von den Grünen sagte während der Diskussion in der BV: „Der Bürger will nicht die Verbindungsfunktion einschränken, sondern mehr Sicherheit.“ Die mitunter nicht ausreichende Sicherheit bemängelte auch ein Anwohner der Wellinghofer Amtsstraße beim Gespräch mit dieser Zeitung am Donnerstagvormittag. „Dass man hier nicht einfach Tempo 30 einrichten kann, ist doch blödsinnig“, sagte er.
Am Dienstag äußerte sich auch eine Anwohnerin in der Einwohnerfragestunde zur Situation. Worum ging es ihr?Elke Steingräber ist seit 2016 regelmäßig zu Gast in der BV, regelmäßig spricht sie über den Verkehr und die Parkplätze. Am Dienstag sprach sie auch in Richtung Meißner über die Belastung durch die Lkw. Auf Anfrage dieser Zeitung sagte sie am Donnerstag: „Dass Herr Meißner versucht, die Situation zu relativieren, kann ich aus seiner Sicht verstehen.“ Die Planung zum Vorbehaltsnetz für die Wellinghofer Amtsstraße sei vor 16 Jahren aufgestellt worden. Damals gab es das Prävent-Centrum noch nicht, das Mitarbeiter und Patienten und auch viele Autos anziehe. „Ich hoffe“, sagt Elke Steingräber, „dass die Bezirksvertretung den Schneid hat, etwas für die Bürger zu tun und die Amtsstraße aus dem Vorbehaltsnetz rausnimmt.“
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