Saskia Bramer und ihr behinderter Sohn Liam: Ihr Auto auf einem Behindertenparkplatz wurde abgeschleppt, weil der Ausweis abgelaufen war. Die Anteilnahme ist groß. © privat

Abgelaufener Behindertenparkausweis

Abgeschleppter Pkw: Viel Mitgefühl für Dortmunderin und ihren behinderten Sohn

Der Wagen einer Dortmunderin steht auf einem Behindertenparkplatz. Der Pkw wird abgeschleppt, weil der Behindertenparkausweis abgelaufen ist. Das harte Durchgreifen wird kontrovers diskutiert.

Deusen

, 26.04.2022 / Lesedauer: 3 min

Die einen sprechen von „geltendem Recht“, die anderen zeigen viel Verständnis und Mitgefühl für die Dortmunderin, deren Auto abgeschleppt wurde. Die Mutter eines behinderten Jungen (10) stand mit ihrem Pkw auf einem Behindertenparkplatz, obwohl der Behindertenparkausweis abgelaufen war. Das allerdings war der 32-Jährigen aus Dortmund-Deusen in diesem Moment nicht bewusst.

Sie habe nicht gewusst, dass die Ausweise anders als früher nur noch ein Jahr gültig seien. „Darauf wurde bei der letzten Verlängerung auch nicht hingewiesen. Deshalb bin ich davon ausgegangen, er sei wie zuvor auch an den normalen Schwerbehinderten-Ausweis gekoppelt und somit noch länger gültig.“

Kontroverse Diskussion auf Facebook

Mit diesem Kommentar beteiligt sich Saskia Bramer an einer kontroversen Diskussion auf Facebook. Diese war entbrannt, nachdem unsere Redaktion über die Abschleppmaßnahme der Stadt berichtet hatte. 340 Euro musste die junge Mutter für die Ordnungswidrigkeit bezahlen. Ein teures Frühstück. Denn zuvor war die Deusenerin mit ihrem Sohn Liam in einem Café. Der Junge hatte schulfrei und die beiden wollten sich einen schönen Vormittag in der City machen.

Nicht nur die betroffene Dortmunderin hält die Reaktion der Ordnungskräfte für maßlos überzogen. Etliche Teilnehmer der Diskussion sehen das ähnlich und kritisieren das städtische Verhalten. „Toleranz ist da angebracht. Deswegen hätte hier auch eine Verwarnung mit einer Fristsetzung zur Verlängerung ausgereicht“, schreibt ein User.

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„Ein Bußgeld hätte ausgereicht. Völlig übertrieben“

„Die haben doch gesehen, dass der Ausweis drin lag, auch wenn er abgelaufen war. Ein Bußgeld hätte ausgereicht. Völlig übertrieben“, kommentiert ein anderer. Ein weiterer: „Auch wenn er abgelaufen ist, ein behindertes Kind ist ja nicht von heute auf morgen wieder gesund.“

Viele meinen, dass ein Knöllchen in dieser Situation durchaus gereicht hätte. „Dabei wäre es geblieben, wenn das Ordnungsamt einen Hauch Empathie besessen hätte“, heißt es. Oder: „Beim Ordnungsamt sitzen leider sehr viele, die überhaupt kein Mitgefühl besitzen.“

Auch Verständnis für die verpasste Verlängerung seitens der Mutter zeigen einige: „Haben wir nicht alle schon mal eine wichtige Sache vergessen? Kann passieren.“

„Es gibt keine Grauzone, abgelaufen ist abgelaufen“

Unter den Kommentaren finden sich aber durchaus auch Meinungen, die das Verhalten der Stadt für richtig halten. „Regeln sind dazu da, eingehalten zu werden. Es gibt keine Grauzone, abgelaufen ist abgelaufen und man muss sich rechtzeitig darum kümmern, dass man Ausweise verlängert“, fasst ein User zusammen. Ähnlich argumentiert diese Userin: „Wer unberechtigterweise einen Behindertenparkplatz nutzt, wird abgeschleppt. Geltendes Recht. Gilt für jeden.“

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