Saskia Bramer, hier mit ihrem Sohn Liam, ist von der Stadt schwer enttäuscht: Sie ließ ihr Auto abschleppen, weil der Behindertenparkausweis abgelaufen war. Die junge Mutter hält ein Verwarngeld für angemessen.

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Schock für Saskia Bramer und ihren behinderten Sohn: Stadt schleppt Auto ab

rnAbgelaufener Parkausweis

Weil der Behindertenparkausweis abgelaufen war, wurde das Auto von Saskia Bramer aus Dortmund abgeschleppt. Die Reaktion der Ordnungskräfte hält die Mutter des behinderten Liam (10) für überzogen.

Deusen

, 25.04.2022, 05:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Ausflug in die Stadt endete für Mutter und Sohn in einer Katastrophe: Denn nach dem gemütlichen Frühstück in einem Café stand das Auto der 32-jährigen nicht mehr dort, wo sie es geparkt hatte – auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte an der Straße Olpe 9 in der Dortmunder Innenstadt. Nach einem Anruf bei der Polizei stand fest: Städtische Ordnungskräfte hatten den Wagen abschleppen lassen.

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Der Fall liegt schon eine Weile zurück. Die unangenehme Entdeckung machte Saskia Bramer am 9. März. Ihr behinderter Sohn Liam (10), der auf den Rollstuhl angewiesen ist, hatte an diesem Tag wegen eines Lehrerausflugs schulfrei. Deshalb wollten sich die beiden einen schönen Vormittag in der City machen.

Mutter und Sohn blieb nichts anderes übrig, als mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause zu fahren. Mit dem Auto nach Deusen wären sie doppelt so schnell gewesen. Die Mutter grübelte währenddessen fieberhaft: Sie hatte doch wie immer gut sichtbar den Behinderten-Parkausweis hinter die Windschutzscheibe gelegt. Warum nur wurde ihr Fahrzeug abgeschleppt?

Behinderten-Parkausweis war abgelaufen

Erst nach mehreren Telefonaten fand die 32-jährige OP-Schwester den Grund dafür heraus: Ihr Behinderten-Parkausweis war abgelaufen. Seit einem Dreivierteljahr. „Ich hatte tatsächlich vergessen, ihn verlängern zu lassen. Das war mir nicht bewusst“, räumt sie ein.

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Dennoch: Die Reaktion der Ordnungskräfte halten sie und ihr Mann für „total überzogen“. „Wir sind so empört darüber, dass wir direkt abgeschleppt wurden, nur weil der Ausweis abgelaufen war. Ein Verwarngeld hätte uns angemessen erschienen“, sagt Saskia Bramer.

340 Euro musste die Deusenerin für die Ordnungswidrigkeit überweisen: 188 Euro für die Abschleppmaßnahme, 97 Euro Verwaltungsgebühren und 55 Euro Verwarngeld. „Ich hätte mir in unserer Situation wirklich mehr Entgegenkommen von der Stadt gewünscht“, sagt Liams Mutter. Seit der Geburt ist der Junge schwer behindert, eigenständig laufen konnte er nie.

Saskia Bramer hatte gehofft, zumindest einen Teil des Geldes für die Abschleppmaßnahme zurückzubekommen.

Saskia Bramer hatte gehofft, zumindest einen Teil des Geldes für die Abschleppmaßnahme zurückzubekommen. © privat

Doch die Stadt bleibt auch im Nachhinein hart. Auf Anfrage dieser Redaktion schreibt Stadtsprecher Christian Schön: „Ein abgelaufener Schwerbehindertenparkausweis bietet keine Berechtigung, auf einem ausgewiesenen Parkplatz zu parken.“ Ein gültiges amtliches Dokument sei der einzige korrekte Nachweis, um diese Parkerleichterung zu nutzen.

Vermehrte Missbrauchsfälle

„Bei zurückliegenden Kontrollen des Außendienstes sind vermehrt Missbrauchsfälle ganz unterschiedlicher Ausprägung festgestellt worden“, so Schön weiter. „Neben abgelaufenen Ausweisen wurden auch kopierte sowie eigenmächtig veränderte Ausweise entdeckt, die die missbräuchliche Nutzung nahelegen.“

Vor diesem Hintergrund sei der Außendienst der Verkehrsüberwachung aufgefordert worden, ein besonderes Augenmerk auf die korrekte Anwendung der Schwerbehindertenparkausweise zu legen, erklärt Christian Schön. „Denn der berechtigte Personenkreis muss darauf vertrauen können, dass die ausgewiesenen Parkplätze auch wirklich nur den Berechtigten zur Verfügung stehen und sich alle an die Regeln halten.“

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Keine Rückerstattung für Saskia Bramer

Auch wenn sich im Nachhinein herausstellte, dass Saskia Barmer und der kleine Liam durchaus zu diesem berechtigten Personenkreis gehören: Die zweifache Mutter wird ihr Geld nicht zurückbekommen. Auch nicht einen Teil davon. „Die Verkehrsüberwachung bedauert, dass es unter den beschriebenen Umständen keine Möglichkeit gibt, die entstandenen Kosten zu reduzieren“, schreibt der Stadtsprecher nur.