Seit ein paar Tagen knallt es – nachts und in unschöner Regelmäßigkeit: mal um 22.15 Uhr, dann um 22.25 Uhr, gegen 23 Uhr, kurz vor Mitternacht oder danach. In mehreren Mengeder Facebook-Gruppen rätseln und diskutieren Mitglieder über die Ursache. Erstmals nahmen sie einen extrem lauten Knall am späten Donnerstagabend (10.4.) wahr.
Für einen „herkömmlichen“ starken Böller ist der Radius, in dem der Knall zu hören gewesen ist, wohl zu groß. User berichten aus den Dortmunder Stadtteilen Nette, Westerfilde, Bodelschwingh, Oestrich, Mengede und Groppenbruch, aber auch aus Castrop-Rauxel-Ickern von den nächtlichen Störungen. Einige schreiben, dass sie durch den Knall im Schlaf geweckt wurden.
Die Explosion sei so stark gewesen, dass der Boden vibriert habe, heißt es unter einem Post. Andere User berichten, vor dem Knall habe es am Himmel geblitzt. Das habe wie eine Kugelbombe zur Eröffnung eines Feuerwerks gewirkt.
Polenböller unter Brücke
Bei der Dortmunder Polizei seien keine Meldungen über Explosionen oder Anzeigen über Ruhestörungen eingegangen, erklärt Polizeisprecher Gunnar Wortmann auf Anfrage unserer Redaktion. Gerade das empfehle jedoch die Polizei. „Dann gehen wir dem nach“, sagt Gunnar Wortmann. Bürgerinnen und Bürger sollten es nicht bei Diskussionen auf Facebook belassen.
Beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund und beim Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Arnsberg waren keine gezielten Sprengungen angemeldet. Allein schon zu der Uhrzeit seien Sprengungen von Munition unüblich, erklärt Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung. Bei größeren Sprengungen oder Entschärfungen werde ohnehin die Bevölkerung informiert und gegebenenfalls evakuiert.
Derweil haben mehrere Oestricher Anwohner junge Menschen im Hansemannpark und in der Vogelsiedlung gesehen, die Böller gezündet hätten und dann weggelaufen seien. Davon berichtet auch Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann. Er habe eine Gruppe beobachtet, die Polenböller auf den brachliegenden Bahngleisen in der Unterführung der Straße Königshalt gezündet hätten. Das sei aber bereits einige Tage vorher gewesen.

„Oestrich - Polen BKS - erst Blitz, dann Knall“, kommentiert Christoph Scheiding in einer Mengeder Facebook-Gruppe. Der Geschäftsführer von Scheidings Lagerverkauf kennt sich aus mit Feuerwerk. Schließlich verkauft er vor Silvester große Mengen davon.
„Da haben sich wieder ein paar Hirnis im Internet etwas Besonderes bestellt“, sagt er am Telefon. BKS stehe für Blitzknallsatz – eine besonders heftige Variante eines Böllers. Wie ein Lichtschweif zünde erst der Blitz, dann erfolge die Detonation. „Mein Hund ist jedes Mal steil gegangen“, erzählt der Geschäftsmann.

Die Detonation sei durchaus so stark, dass sie im gesamten Stadtbezirk hörbar sei. „Da wackelt mein Haus.“ Und das tat es wohl tatsächlich. Denn die Unbekannten zündeten die Blitzknallsätze auf dem Feld zwischen dem Gewerbegebiet Oestrich und der Straße Wachteloh in Bodelschwingh – nicht weit von Wohnhaus und Betrieb Christoph Scheidings.
„Ich war gerade vor der Tür und habe eine Zigarette geraucht“, erzählt er. „Dann gab es erst einen grünen Blitz und dann den Knall.“ Die Gruppe sei anschließend über das Feld weggelaufen und im Wäldchen am Wachteloh verschwunden.

Blitzknallsätze sind Mischungen aus Oxidatoren und Metallpulvern (zum Beispiel Kaliumperchlorat und feinem Aluminiumpulver). „Ein Blitzsatz explodiert mit einem hellen Lichtblitz – und einem lauten Knall – unter enormer Energieabgabe, wobei manche Blitzsätze auch in Detonation übergehen können“, heißt es im Lexikon der Internetseite chemie.de.
BKS verbrennen mit extrem hoher Reaktionsgeschwindigkeit. Die Mischungen explodieren anhängig von Art und Mischung ohne Verdämmung. Mit geringeren Mengen erzeugen BKS einen lauteren Knall als zum Beispiel Schwarzpulver, das etwa in China-Böllern verwendet wird. Feuerwerksartikel der Klassen 1 und 2 dürfen in Deutschland keine Blitzknallsätze enthalten.
Anders unter anderem die als „Polenböller“ bekannten Feuerwerkskörper: Sie enthalten BKS. Wer die in Deutschland nicht zugelassenen Sprengkörper einführt oder zündet, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Den Tätern drohen Freiheitstrafen oder Geldstrafen.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 14. April 2025.