Beschäftigte müssen ihrer Firma auch weiterhin nicht offenlegen, ob sie geimpft sind oder nicht. So ein Auskunftsrecht enthält die Arbeitsschutzverordnung nicht, die vom Bundeskabinett am Mittwoch (1.9.) verlängert wurde. © dpa

Meinung

Der Impfstatus ist egal: Behandelt einfach alle gleich!

Beschäftigte müssen ihrer Firma auch weiterhin nichts zu ihrem Impfstatus sagen. Das ist vorerst das Ergebnis einer Sitzung des Bundeskabinetts. Unser Autor meint: Dabei wird es auch bleiben.

Dortmund

, 03.09.2021 / Lesedauer: 2 min

Die mitunter aufgeregte Diskussion darum, ob Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen müssen, ist nicht viel mehr als ein Sturm im Wasserglas.

Es schadet natürlich nicht, sich über so elementare Fragen des Arbeits- und Datenschutzes in Pandemie-Zeiten Gedanken zu machen und die Vor- und Nachteile einer Auskunftspflicht der Beschäftigten über ihren Impfstatus abzuwägen.

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Am Ende wird aber die Erkenntnis greifen, dass es viel zu aufwendig und auch langwierig ist, den gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen. Bis das Infektionsschutzgesetz und dann auch die Datenschutzverordnung geändert sind, wird sich die normative Kraft des Faktischen längst durchgesetzt haben.

Im Betrieb wieder penibel die Hygienepläne einhalten

Und die sieht vermutlich doch so aus, dass die Allermeisten freiwillig ihren Impfstatus preisgeben und dass angesichts einer steigenden Inzidenz umgehend wieder penibler auf die Einhaltung der betrieblichen Hygienepläne geachtet werden muss. Homeoffice wird weiter helfen müssen, die Kontakte zu reduzieren, und Tests werden für Geimpfte und Nicht-Geimpfte gleichermaßen zur Routine werden.

Auch Geimpfte können das Virus schließlich übertragen. So sehr man es sich anders wünscht: aber die Pandemie ist noch nicht vorbei und Schutzmaßnahmen müssen auf der Arbeit in diesem Herbst für Geimpfte und Ungeimpfte gleichermaßen gelten.

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