Ein gemeinsames Ziel von CDU und Grünen ist die Fertigstellung von jährlich 2500 neuen Wohnungen in Dortmund.

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Ein 10-Punkte-Plan soll mehr bezahlbare Wohnungen in Dortmund entstehen lassen

rnProjekt von CDU und Grünen

Dortmund soll mehr bezahlbaren Wohnraum bekommen. Dafür haben Grüne und CDU mehrere Ziele vereinbart. Eines ist die Finanzierung durch eine nachhaltige Anlageform für Dortmunder Bürger.

Dortmund

, 24.03.2021, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Schaffung von ausreichendem, bezahlbarem und gefördertem Wohnraum in allen Marktsegmenten ist eines der wichtigsten Ziele, die Grüne und CDU im Rahmen ihrer umfangreichen Projekt-Zusammenarbeit vereinbart haben; denn der Druck auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt ist groß.

Leerstände gibt es so gut wie keine, immer mehr Wohnungen fallen aus der Mietpreisbindung, und zurzeit werden insgesamt gerade mal 1700 Wohnungen im Jahr fertiggestellt.

Vor diesem Hintergrund wollen die beiden Ratsfraktionen bei den anderen demokratischen Parteien im Stadtparlament dafür werben, dass auch die Stadt selbst „ans Bauen gebracht wird“, so die Grünen-Fraktionssprecherin Ingrid Reuter.

Dieser Weg führe über die Beteiligung der städtischen Wohnungsgesellschaft Dogewo und die Stadtentwicklungsgesellschaft. Ziel ist der Neubau nachhaltiger, energieeffizienter Wohnungen.

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Insgesamt haben sich Grüne und CDU bis 2025 zehn Ziele für den Wohnungsbau auf die Fahnen geschrieben, darunter auch unkonventionelle Ideen zur Finanzierung wie die Schaffung einer Anlageform für in Dortmund lebende Menschen.

10 Ziele für mehr Wohnraum

  • Neubau von 2500 Wohnungen jährlich
  • Förderung von Genossenschaften und gemeinwohlorientierten Baugemeinschaften sowie von Mehrgenerationenwohnen
  • Programm zur Schaffung von Wohnraum für junge Familien mit dem Ziel von insgesamt 5000 neuen Wohnungen bis 2025
  • Verankerung von städtischen Vorkaufsrechten zum Schutz gegen Spekulationen am Wohnungsmarkt und verstärkter Ankauf von Problemimmobilien durch die Stadt
  • Schaffung einer nachhaltigen Anlageform für die in Dortmund lebenden Menschen (zum Beispiel in Form eines Fonds, einer Genossenschaft oder als Anleihe), um die Finanzierung von bezahlbarem Wohnraum zu sichern
  • Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren durch die Verbesserung der Koordination innerhalb der Verwaltung
  • Errichtung einer Plattform zum Wohnungstausch, über die zum Beispiel „zu große“ Wohnungen und Häuser von älteren Menschen gegen „zu kleine“ von Familien getauscht werden können
  • Entwicklung von Referenzprojekten zum studentischen Wohnen in der Nordstadt, zum Beispiel in Kooperation mit dem Studierendenwerk
  • Stärkere Kooperation mit dem Studierendenwerk zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum für Studierende
  • Aufbau eines Kompetenzzentrums „Nachhaltiges Quartier“

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Die Weichen dazu wollen Grüne und CDU in den nächsten fünf Jahren stellen. Ein Workshop mit Fachleuten unter anderem aus der Wohnungswirtschaft und den Mietervereinen soll weitere Ideen zur Umsetzung der Ziele liefern.

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ZUKUNFT DORTMUNDS GESTALTEN

GRÜNE UND CDU LEGEN LEITLINIEN FÜR DIE ZUSAMMENARBEIT IM RAT VOR

  • Ein halbes Jahr nach der Kommunalwahl im September 2020 haben die Dortmunder Kreisverbände und Fraktionen von Grünen und CDU gemeinsame Leitlinien für die Zusammenarbeit im Rat bis 2025 vorgelegt.
  • Ursprung und Ausgangspunkt für die Zusammenarbeit ist die Liste von Projekten, die im Wahlaufruf zur Stichwahl des Oberbürgermeisters im September 2020 verabredet wurden. Diese Liste ist inzwischen um zusätzliche Punkte aus unterschiedlichen inhaltlichen Bereichen kommunaler Politik ergänzt worden, einer davon ist der Klimaschutz. Die Leitlinien sollen das Gerüst der Zusammenarbeit bilden.
  • Bei der Zusammenarbeit auf Grundlage der vorgelegten Leitlinien handelt es sich nicht um eine Koalition. Beide Fraktionen im Rat behalten ihren Gestaltungsspielraum und haben dabei Raum für eigenständige Bewertungen, Anträge und Abstimmungen, auch im Rahmen wechselnder Mehrheiten.
Die Einladung an andere Fraktionen hat für Grüne und CDU eine klare Grenze: Ausgeschlossen ist eine Zusammenarbeit mit der Fraktion der AfD ebenso wie mit dem Vertreter der Partei „Die Rechte“. Sollte sich abzeichnen, dass eine Mehrheit nur mit diesen Stimmen zustande kommt, wird auf eine Beschlussfassung verzichtet.