Seit der Räumung 2017 ist der Wohnkomplex Hannibal II ein möbliertes Geisterhaus. © Dieter Menne (Archivbild)
Meinung
Das Hannibal-Urteil ist für die Mieter ein Hohn
Die Stadt Dortmund und der Eigentümer des Hannibal in Dorstfeld streiten vor Gericht über die Räumung 2017. Das hilft denen wenig, die am meisten darunter gelitten haben, meint unser Autor.
Was würden Sie mitnehmen, wenn sie genau JETZT ihre Wohnung oder ihr Haus verlassen müssten? Die Menschen, die im September 2017 Bewohner des Hannibal-Komplexes in Dorstfeld waren, hatten nicht viel Zeit für diese Entscheidung.
Die Frage, ob die Räumung korrekt war, hat jetzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Verfahren beantwortet, das selbst beteiligte Fachjuristen als hochkomplex bezeichnen.
Ergebnis: In der Sache habe die Stadt Dortmund richtig gehandelt, formal hätte sie es anders lösen müssen. Sie hätte jeden Mieter einzeln über die bevorstehende Räumung informieren müssen.
Der weitere Rechtsweg liegt offen vor allen Beteiligten. Sie werden ihn vermutlich bis zum Ende gehen.
Für die Geräumten ist damit vor allem klar, dass sie weiterhin keine Klarheit über die Zukunft ihrer früheren Wohnungen haben. Und es ist weiter völlig ungewiss, wann und von wem sie für ihren Verlust entschädigt werden.
Für die Geräumten gibt es weiter keine Klarheit
Manche sind woanders glücklich geworden. Doch einige hat der erzwungene Umzug auch traumatisiert. So oder so: Eine ganze Reihe von Menschen ist auf mehr oder minder immensen Kosten sitzen geblieben (was immens ist, hängt auch immer vom Vermögen ab). Private Schadensersatzforderungen stehen seit Jahren im Raum. Für die Bewohnerschaft des Hannibal ist das nicht akzeptabel.
Die Energie, die zur Klärung verwaltungsrechtlicher Fragen aufgewendet wird, wünscht man sich deshalb auch für die Mieter, damit sie bald entschädigt werden - vor allem, weil sie am wenigsten für die Baumängel können.
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