Darf Dortmunds Polizei komplette Demos filmen? Gericht hat entschieden

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Darf Dortmunds Polizei komplette Demos filmen? Gericht hat entschieden

rnRechtsstreit

Die Polizei Dortmund darf seit einem Urteil nicht mehr ohne Anlass komplette Demos filmen. Dagegen zog die Behörde vor die nächsthöhere Instanz. Jetzt gibt es eine Entscheidung.

Dortmund

, 04.05.2020, 18:05 Uhr / Lesedauer: 1 min

Mehr als dreieinhalb Jahre nach einer Demonstration mit 2000 Teilnehmern in Dortmund ist der Fall juristisch abgeschlossen.

Im September 2016 waren die Demonstranten unter dem Motto „Es reicht! rechte Gewalt stoppen in Dortmund und anderswo“ durch die Innenstadt gelaufen. Dass sie dabei die ganze Zeit über aus einem Polizeifahrzeug gefilmt wurden, hatte sie gleich gestört.

Die Anmelderin der Demo war schließlich im Februar 2019 vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gezogen, um nachträglich feststellen zu lassen, dass das Dauer-Filmen rechtswidrig war. Mit Erfolg. Die Gelsenkirchener Richter fanden Videoaufnahmen ohne Anlass nicht in Ordnung. Denn natürlich habe eine Kamera, die ständig eingeschaltet sei, eine einschüchternde Wirkung, sagten sie damals.

Die Polizei wollte sich mit dieser Abfuhr allerdings nicht zufrieden geben. Weil das Verwaltungsgericht gegen sein Urteil keine Berufung zugelassen hatte, legte die Behörde Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein. Und dazu ist jetzt eine Entscheidung gefallen.

Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag der Polizei zurückgewiesen und damit klargestellt, dass es keine erneute Verhandlung über den Fall geben wird. Inhaltlich schlossen sich die Richter in Münster ihren Kollegen in Gelsenkirchen voll und ganz an.