Kulturstätte oder Vergnügungsstätte: Das ist rechtlich ein großer Unterschied für Dortmunder Clubs wie die Großmarktschänke. Nun soll die Arbeit der Clubszene rechtlich besser gewürdigt werden. © Eva-Marlene Etzel (Archivbild)

Dortmunder Nachtkultur

Clubs sollen bald wie Theater behandelt werden – nicht mehr wie Bordelle

Dortmund möchte einen Weg gehen, den bisher nur die Hauptstadt gegangen ist. Es geht um eine Branche, die unter Corona besonders leidet. Und es geht um mehr als die Pandemie.

Dortmund

, 01.05.2021 / Lesedauer: 3 min

Sollte er eines Tages wieder möglich sein, soll der Besuch eines Clubs oder eines Live-Konzerts in Dortmund künftig mit einem Theaterbesuch oder Opernabend gleichgestellt werden.

Was im persönlichen Erleben vieler Menschen längst der Fall ist, könnte bald rechtliche Würdigung erhalten. Clubs sollen zu Kulturstätten werden. Damit würden sie baurechtlich nicht länger behandelt werden wie Bordelle oder Spielhallen. Bisher gibt es das nur in der Bundes- und Clubhauptstadt Berlin.

Kulturausschuss möchte Clubs zu Kultureinrichtungen erklären

Im Dortmunder Kulturausschuss ist am 20. April ein Prüfauftrag auf Initiative eines gemeinsamen Antrags von Bündnis 90/Die Grünen und SPD auf den Weg gegangen. „Sämtliche kommunale Möglichkeiten“ zur Anerkennung der Clubszene als Kultureinrichtung sollen geprüft werden.

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In dem Antrag heißt es: „Die Clubkultur ist für viele Menschen wesentlicher Bestandteil ihres kulturellen Lebens und sie ist ein entscheidender Teil der Kulturvielfalt in Dortmund. Clubs und Livemusikangebote können das kulturelle Image einer Stadt prägen und deutlich zur Attraktivierung von Innenstadt und Quartieren beitragen.“

Der Rat der Stadt Dortmund solle außerdem Bund und Land auffordern, weiter darauf hinzuarbeiten, Clubs und Livemusikspielstätten baurechtlich nicht weiter als Vergnügungsstätten einzuordnen, sondern sie als Anlagen für kulturelle Zwecke zu definieren.

Clubbetreiber haben diesen Wunsch schon häufiger geäußert

Dortmunder Clubbetreiber begrüßen den politischen Vorstoß. Bereits Ende März hatte etwa Yves Gredecki aus IG Dortmunder Club- und Konzertkultur vor den Ausschussmitgliedern geäußert: „Wir würden uns wünschen, dass Dortmund hier eine Vorreiterrolle einnimmt.“

Es werden allerdings auch relativ schnell die Grenzen dieses guten politischen Willens deutlich. Dortmunds Kulturdezernent Jörg Stüdemann sprach bereits im Ausschuss von einigen „rechtlichen Baustellen“. Dies betreffe unter anderem wettbewerbsrechtliche Fragen.

Entscheidend ist das Bundesrecht

„Ich finde es als Idee ok. Aber es ist genau zu prüfen, wie sich Rechte und Pflichten verschieben und welche Betriebe und Orte genau gemeint sind“, sagte Stüdemann.

In Berlin wird die Entscheidung des Senats von November 2020 eher als symbolhaft bedeutsam, denn als in der Realität wirklich wirkungsvoll interpretiert. Denn was baurechtliche Behandlung angeht, gilt die Baunutzungsverordnung des Bundes. Hierin sind die Clubs weiter die Vergnügungsstätten, die sie bisher waren.

Erst eine bundesweit gültige rechtliche Veränderung würde Clubs helfen. Sie hätten mehr Freiheit bei der Ansiedlung in Wohngebieten. Sie wären außerdem geschützt vor hohen Kosten für Schallschutz, wenn im Umfeld Neubauten entstehen und könnten nicht mehr so leicht aus Vierteln verdrängt werden.

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