Corona war Zeuge beim CDU-Aufstellungsparteitag: Schon wegen des Corona-Hygienekonzepts gab es genügend Abstand zwischen den Delegierten, um geheim über die Kandidaten-Aufstellung abzustimmen. Wer wollte, konnte aber auch in einer Wahlkabine wählen.

© Sarah Rauch

CDU-Mitglied schwärzt Partei beim Wahlleiter an – mit schweren Vorwürfen

rnKommunalwahl 2020

Da muss jemand Wut auf die CDU haben: Ein langjähriges CDU-Mitglied hat die Christdemokraten anonym beim Landeswahlleiter angeschwärzt. Es geht um die Kandidatenaufstellung.

Dortmund

, 28.07.2020, 08:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Von wem das kommt, kann niemand aus der Führungsriege der Dortmunder CDU sagen. Es war ein anonymer Hinweis eines nach eigenen Angaben langjährigen CDU-Mitglieds. Sein Schreiben ging am vergangenen Freitag (24. Juli) über den Umweg des Landeswahlleiters beim Wahlamt in Dortmund ein. Unterschrieben war es mit „ein Demokrat“.

Das Schreiben, das auch andere Parteien im Rat erhielten und das dieser Redaktion vorliegt, prangert angebliche „rechtliche Unregelmäßigkeiten beim CDU-Aufstellungsparteitag“ am 6. Juni an sowie bei vorausgegangenen Delegiertenwahlen in zumindest einer Ortsunion. Die CDU-Parteispitze weist die Vorwürfe vollends als unbegründet zurück, der Wahlausschuss der Stadt, der ohnehin tagt, wird sich am nächsten Freitag (31.7.), mit dem Thema befassen.

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Bei besagtem Aufstellungsparteitag in der Gesamtschule Scharnhorst, an dem vermutlich auch der anonyme Schreiber teilgenommen hat, haben die Delegierten der CDU-Ortsunionen die Direktkandidaten für den Rat, für die Reserveliste, die Bezirksvertretungen und das Ruhrparlament gewählt.

Weg zur Wahlkabine erklärt

Ein zentraler Vorwurf in dem anonymen Schreiben lautet, die Wahl sei nicht geheim gewesen. Bei manchen Wahlgängen hätten Delegierte ihre Stimmzettel im Gegensatz zu sonst ausgedruckten Stimmzetteln handschriftlich gestalten müssen, sodass die Stimmzettel zuzuordnen gewesen seien. Klare Hinweise auf die Möglichkeit der geheimen Stimmabgabe durch die Versammlungsleiterin Claudia Middendorf habe es, wenn überhaupt, „kaum wahrnehmbar“ gegeben.

Das allerdings stimmt nicht. Claudia Middendorf hatte mehrfach auch unter Anwesenheit von Journalisten über ein Mikrofon gut verständlich darauf hingewiesen, dass es hinter der Bühne und an den seitlichen Eingängen Möglichkeiten zur geheimen Stimmabgabe gab. Auch den Weg zur Wahlkabine hatte sie aufgrund des Corona-Hygienekonzepts erklärt. Und die Wahlkabine war mit einem Schild „Wahlkabine“ gekennzeichnet.

Verschiedene Stimmzettel

Die meisten Delegierten stimmten aber an ihren Sitzplätzen ab, die wegen der Corona-Schutzverordnung zu allen Seiten einen Mindestabstand von 1,5 Metern aufwiesen. „Durch die Corona-Abstandsregeln haben Mitglieder mehr Abstand gehalten als je zuvor“, bestätigt auch Dortmunds Rechtsdezernent und Wahlleiter Norbert Dahmen (CDU) auf Anfrage.

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Außerdem, so der CDU-Kreisvorsitzende Steffen Kanitz in einer Stellungnahme an den Wahlleiter, habe es keinen Wahlgang gegeben, „in dem vorgedruckte Stimmzettel mit handschriftlich ausgefüllten vermischt wurden“. Eine Zuordnung der Stimmzettel sei keinem Stimmzähler möglich gewesen.

Der anonyme Schreiber äußerte zudem einen Verdacht: Die Wahl von zwei Delegierten in der Ortsunion Eichlinghofen sei nicht ordnungsgemäß erfolgt. Weil nur zwei Mitglieder abgestimmt hätten, sei die Wahl nicht geheim gewesen.

Deshalb hätten die beiden Delegierten bei der Aufstellungsversammlung seiner Ansicht nach nicht mitstimmen dürfen, weil sie zumindest bei Kampfabstimmungen Einfluss auf das Endergebnis gehabt haben könnten.

Versammlung war beschlussfähig

Auch diesen Vorwurf weist die CDU-Spitze zurück. Gemäß der Satzung der Dortmunder CDU sei eine Versammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Darauf sei sowohl in der Einladung als auch in der Versammlung vom Versammlungsleiter ausdrücklich hingewiesen worden.

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Bei der Aufstellungsversammlung am 6. Juni hatte sich zudem kein Teilnehmer gemeldet, als Versammlungsleiterin Middendorf fragte, „ob das Wahl-/Stimmrecht eines Delegierten von einem Anwesenden angezweifelt wird“.

Der Wahlausschuss wird entscheiden, ob er die Vorwürfe zurückweist. Auf Anfrage dieser Redaktion hat das Innenministerium mitgeteilt, dass der Landeswahlleiter nicht zuständig sei und an den Wahlausschuss der Stadt verwiesen.