Elektrische Rollbretter
BVB-Stars Aubameyang und Kagawa fahren jetzt Hoverboard
Die BVB-Stars Shinji Kagawa und Pierre-Emerick Aubameyang sind in ihrer Freizeit neuerdings etwas fußfaul: Beide sind öfters mit Hoverboards unterwegs, Kagawa kurvt mit seinem elektrisch angetriebenen Rollbrett sogar am Phoenix-See herum. Die Boards sind derzeit schwer angesagt - doch bei ihrer Nutzung gibt es einige rechtliche Probleme.
Das neue Trendgerät heißt "Io Hawk" und wird dieses Jahr wohl auf vielen Weihnachtswunschzetteln stehen. Der Nutzer steht auf der Achse und steuert das Brett mit Bewegungsimpulsen. "Der Lernprozess dauert nur drei bis sieben Minuten", sagt der Geschäftsführer der Capteq GmbH in Neukirchen-Vluyn am Niederrhein, Sascha Arndt. Er ist seit Februar 20105 für den Europavertrieb der Rollbretter verantwortlich.
Ein original "Io Hawk" kostet 1499 Euro, mit ihm kann man wahlweise bis zu 6 oder auch 10 km/h durch die Welt gleiten, seine Reichweite beträgt bis zu 19 Kilometern.
Kagawa kurvt entspannt am Phoenix-See herum
Dass das Rollbrett offenbar einen hohen Spaßfaktor hat, zeigt Hoverboard-Neubesitzer Shinji Kagawa. Der japanische Mittelfeldspieler des BVB verbreitete auf seinem Facebook-Profil in den vergangenen Tagen stolz zwei Clips von sich auf dem Hoverboard, unter anderem von einem Ausflug an der Promenade des Phoenix-Sees
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on Montag, 7. Dezember 2015
Vorreiter beim BVB in Sachen Hoverboards ist Pierre-Emerick Aubameyang. Der Torjäger, bekannt für extravagante Kleidung, spektakuläre Autos und ausgefallene Frisuren, sorgte bereits im Oktober mit seinem neuen Spielzeug für Aufsehen.
@Aubameyang7 und @adnanjanuzaj mit Hoverboard in der #Dortmund-er City. #BVB#Aubameyang#Januzajpic.twitter.com/dEsaPbLGgl
— Ruhr Nachrichten BVB (@RNBVB)
Theoretisch hätte Kagawa ein Verwarngeld bekommen müssen
Es gibt nur ein Problem bei Ausflügen mit dem Hoverboard: Die elektrisch angetriebenen Rollbretter sind für den deutschen Markt noch gar nicht zugelassen. Laut Sascha Arndt gehe das Hoverboard nicht als Fahrzeug durch, weil es keinen Lenker habe. Dennoch sei der Hersteller für den Verkauf auf dem deutschen Markt auf grünes Licht vom Kraftfahrtbundesamt angewiesen. Solange rät er den Käufern, die Geräte "nur auf Privatwegen einzusetzen".
Und wenn jetzt jemand wie Kagawa die Rollbretter auf öffentlichen Wegen wie der Phoenix-See-Promenade benutzt, die darüber hinaus sogar noch eine Fußgängerzone ist? Stadt und Polizei sagten unserer Redaktion auf Nachfrage, dass sie davon ausgehen, dass Hoverboards mit Segways gleichzusetzen seien. Das bedeutet: Eine Nutzung in der Fußgängerzone muss mit einem Bußgeld geahndet werden.
Doch da Hoverboards erst seit Anfang dieses Jahres auf dem Markt seien, gebe es laut Polizei keine Grundsatz-Urteile. Solange sei es ein Stück weit Ermessensspielraum der Beamten, "aber die Wahrscheinlichkeit, dass man zurzeit mit einem blauen Auge davon kommt, ist relativ hoch", sagt Polizeisprecherin Cornelia Weigandt. Die Polizisten würden die Nutzer aktuell also "nur" sensibilisieren.