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Bußgeld für falsche Angaben: Das sollen Wirte nun tun
Coronavirus
Wirten dürfte es wohl nicht leicht fallen, nachzuverfolgen, wer das Bußgeld von 250 Euro für falsche Kontaktdaten in Corona-Listen zahlen muss. Der Gaststättenverband gibt eine Empfehlung.
Wer sich beim Essengehen mit Mickey Mouse oder Benjamin Blümchen in die Kontaktliste eines Restaurants einträgt, soll jetzt kräftig zur Kasse gebeten werden. Es droht ein saftiges Bußgeld in Höhe von 250 Euro.
Offen ist, wie dieser Bußgeld-Tatbestand in Dortmund festgestellt und dann auch vollstreckt wird. Werden Wirte und Restaurant-Besitzern nun zu strengen Ordnungshütern?
„Für die Gastronomen ändert sich kaum etwas“
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte dazu am Mittwoch (30.9.) in Düsseldorf lediglich: „Der Wirt soll die Listen auf Plausibilität überprüfen. Ich kann nicht in jede Kneipe das Ordnungsamt schicken.“ Stichprobenartig sollen die Gaststätten kontrolliert werden.
In welcher Form und mit wie viel mehr Personal als bisher dies in Dortmund geschehen soll, hat die Redaktion bei der Stadtverwaltung angefragt. Aussagen dazu könnten erst getroffen werden, so hieß es in einer dürftigen Antwort der Pressestelle, wenn die neue Corona-Schutzverordnung vorliege: „Sie wird dann bewertet und entsprechende Maßnahmepakete werden vereinbart.“
Beim Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) NRW glaubt man, dass sich mit der Bußgeld-Knute der Landesregierung für die Gastronomen kaum etwas ändert. „Es handelt sich um ein politisch richtiges Signal. Die Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten ist wichtig. Das Signal richtet sich aber primär an die Gäste, nicht an die Gastronomen“, sagt Thorsten Hellwig, Pressesprecher des Dehoga NRW.
Wirte sollen auch von Hausrecht Gebrauch machen
Was rät der Verband den Wirten? „Wir empfehlen“, sagt Thorsten Hellwig, „ein besonderes Augenmerk auf die Listeneinträge zu haben.“ Verpflichtend sei das aber nicht. Wenn sich jedoch ein Gast beim Betreten zum Beispiel weigere, eine Liste auszufüllen oder nur mit offensichtlichem Phantasienamen, müsse der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch machen und dem Gast den Zutritt und die Bedienung verwehren.
Thorsten Hellwig wiederholt, dass Gastronomen nun nicht zu großen Kontrolleuren werden können und dürfen. Und in diesem Sinn hat sich auch NRW-Gesundheitsminister Laumann geäußert: „Ich will nicht, dass sich die Wirte Personalausweise vorlegen lassen.“
Der Ball, so scheint es, liegt im Rathaus. Dort muss man sich jetzt in der Tat überlegen, mit welchen Maßnahmen man ordnungsrechtlich den Spaßvögeln, die sich gern als Mickey Mouse ausgeben, beikommen kann und will.
Nach mehreren Stationen in Redaktionen rund um Dortmund bin ich seit dem 1. Juni 2015 in der Stadtredaktion Dortmund tätig. Als gebürtigem Dortmunder liegt mir die Stadt am Herzen. Hier interessieren mich nicht nur der Fußball, sondern auch die Kultur und die Wirtschaft. Seit dem 1. April 2020 arbeite ich in der Stadtredaktion als Wirtschaftsredakteur. In meiner Freizeit treibe ich gern Sport: Laufen, Mountainbike-Fahren, Tischtennis, Badminton. Außerdem bin ich Jazz-Fan, höre aber gerne auch Rockmusik (Springsteen, Clapton, Santana etc.).
