Dortmunds Klimaaktivisten wollen weiter Druck machen, trotz Urteil des Bundesverfassungsgerichts. © Fridays for Future Dortmund

Bundesverfassungsgericht

Klimaschutz-Urteil: Dortmunder Aktivisten sehen keinen Grund zum Feiern

Das Bundesverfassungsgericht fordert die Regierung auf, beim Klimaschutz nachzubessern. Die Freiheit sei in Gefahr. Dortmunds Klimaaktivisten blicken mit gemischten Gefühlen auf das Urteil.

Dortmund

, 30.04.2021 / Lesedauer: 3 min

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, beim Klimaschutz nachzubessern. Am Donnerstag (29.4.) gab das oberste Gericht in Deutschland den Klagenden teilweise recht. Diese hatten Verfassungsbeschwerde einlegt, weil sie ihre Freiheitsrechte und die grundrechtlichen Schutzpflichten durch den Gesetzgeber verletzt sehen.

Dortmunder Klimaaktivisten freut das Urteil zum Teil. „Ich bin begeistert über dieses weitreichende Urteil“, sagt Dominik Lange (27) von der Organisation Extinction Rebellion, die immer mal wieder durch ihre Aktionen des zivilen Ungehorsams auf sich aufmerksam machen. „Das Urteil zeigt ganz deutlich, dass in Deutschland und Dortmund bisher nicht gehandelt wurde.“

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„Bundesregierung hat auf ganzer Linie versagt“

Sarah Mack (17), Sprecherin von Fridays for Future in Dortmund, spricht von einem „Sieg für die Klimabewegung“. Trotzdem sei das Urteil kein Grund zum Feiern, es zeige viel mehr: „Die Bundesregierung hat beim Klimaschutz auf ganzer Linie versagt. Wir wurden gezwungen zum letzten rechtsstaatlichen Mittel zu greifen, das uns bleibt.“

Wenngleich keine Organisationen und Verbände klagen durften, haben Klima- und Umweltschutzorganisationen die Klage unterstützt. Luisa Neubauer, eine der Hauptorganisatorinnen von Fridays for Future in Deutschland, hatte ebenfalls Klage eingereicht.

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Die Freiheitsrechte seien durch das Klimaschutzgesetz, welches die Emmissionsziele bis 2030 festlegt, verletzt, erklärten die Richter in Karlsruhe schließlich.

„Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehlt“, teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag nach dem Urteil mit.

Reduktionsziele sind für nachfolgende Generationen so fast nicht erreichbar

„Das CO2-Budget ist schon jetzt fast aufgebraucht“, meint Sarah Mack. Für nachfolgende Generationen seien die Einsparungen dann, um die Reduktionsziele zu erreichen, weitaus größer.

Bis Ende des kommenden Jahres muss der Gesetzgeber die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher geregelt haben.

Die Dortmunder Aktivistinnen und Aktivisten hoffen, dass das passieren wird. „Wir machen weiter Druck“, verspricht Sarah Mack. Und auch Dominik Lange sagt: „Wir brauchen die Klimagerechtigkeitsbewegung. Das Urteil wäre nicht zustande gekommen, wenn sich die gesellschaftliche Wahrnehmung durch die Bewegung nicht derart verändert hätte.“

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