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Bundespolizei durfte Ausweise am Flughafen Dortmund nicht einkassieren
Rechtsextreme
Neun Neonazis mussten am Freitag ihre Ausweise abgeben, als sie vom Flughafen aus nach Bulgarien reisen wollten. Ein Gericht hat wenig später entschieden: Die Maßnahme war rechtswidrig.
Die Bundespolizei hat am Freitagmorgen neun Personen am Dortmunder Flughafen die Ausreise verboten. Ihre Ausweise wurden einkassiert, weil sie offenbar nach Bulgarien reisen wollten, um dort an einer rechtsextremen Veranstaltung teilzunehmen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat noch am Freitag in einem Eilverfahren entschieden, dass diese Maßnahmen in zwei Fällen nicht rechtens waren. Nur diese beiden Personen, ein 30-jähriger Dortmunder und ein 28-Jähriger aus Kerpen, hätten bei Gericht Einspruch eingelegt, berichtet Bundespolizei-Sprecher Volker Stall auf Anfrage.
Die Annahme der Teilnahme reiche nicht aus
„Dass durch die Beiden die innere oder äußere Sicherheit beeinträchtigt werde, sah das Gericht nicht gegeben“, sagt Stall. Die Annahme, dass die in der rechtsextremen Szene bekannten Personen an der Veranstaltung teilnehmen wollten, reiche nicht für den Entzug des Passes aus. Es hätten keine „hinreichend konkreten Tatsachen“ vorgelegen, bestätigt Gerichtssprecher Christoph Kuznik.
Die Bundespolizei hatte ihre Entscheidung auf die Paragrafen 7 und 10 des Passgesetzes gestützt. Darin heißt es zusammengefasst: Die Behörden können einem Deutschen die Ausreise in das Ausland untersagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Passbewerber die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.
Noch am Freitag durften die beiden Partei-Funktionäre ihre Ausweise am Flughafen abholen. Der Kerpener habe am Samstagmorgen ein Flugzeug in die bulgarische Hauptstadt Sofia genommen, berichtet Stall. Die anderen sieben Personen können ihre Dokumente am Montag zurückbekommen.
Die Bundespolizei hatte am Freitag mitgeteilt, solche Maßnahmen gebe es zum Beispiel bei internationalen Fußball-Auswärtsspielen häufiger mal. Szenekundige Beamte sind dann am Flughafen eingesetzt und kontrollieren ihnen bekannte Personen, die unter Verdacht stehen, Straftaten zu begehen.
Die Bundespolizei arbeitet die Entscheidung auf
Welche Bedeutung das aktuelle Urteil für die zukünftige Arbeit der Bundespolizei hat, kann Volker Stall noch nicht sagen. „Unser Justiziariat hat entschieden, nicht vors Oberverwaltungsgericht zu ziehen“, sagt er. Die genauen Gründe dafür waren ihm am Montagmorgen nicht bekannt.
„Wir werden den Vorgang jetzt nachbereiten, schauen, warum dem Einspruch stattgegeben wurde und unsere Rückschlüsse daraus ziehen“, sagt der Sprecher der Bundespolizei.
Kevin Kindel, geboren 1991 in Dortmund, seit 2009 als Journalist tätig, hat in Bremen und in Schweden Journalistik und Kommunikation studiert.
