Bürgerdienste: Außenstellen können Daten aus dem „Ausweis-Automaten“ nicht nutzen

© Archiv

Bürgerdienste: Außenstellen können Daten aus dem „Ausweis-Automaten“ nicht nutzen

rnVerwaltung

Bei den Bürgerdiensten in der Innenstadt gibt es einen Ausweis-Automaten. Doch die Fingerabdrücke und Fotos, die Bürger einscannen, landen in den Bezirksverwaltungsstellen in der Sackgasse.

Dortmund

, 08.10.2019, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Vor vier Jahren wurde er von den Bürgerdiensten groß vorgestellt: ein neuer Ausweis-Automat im Dienstleistungszentrum in der Innenstadt, der Zeit und Geld sparen soll. An diesem Terminal können Bürger, die einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, ihr Foto einscannen, ihre Fingerabdrücke abgeben und eine Unterschrift hinterlegen. Anschließend werden die digitalisierten Daten an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt und bearbeitet.

So weit, so gut. Doch wer schon mal seine Daten in den Automaten im Stadthaus eingegeben hat und dann angesichts sonst wochenlanger Wartezeiten das Glück hat, einen freien Termin in einer Bezirksverwaltungsstelle zu ergattern, erlebt vor Ort eine böse Überraschung: Man könne diese Daten aus dem Dienstleistungszentrum nicht abrufen, heißt es dort. Das liege am Hersteller des Geräts. Der Antragsteller muss in der Bezirksverwaltungsstelle weiterhin ein Papierpassbild vorlegen. Die Fingerabdrücke müssen neu eingescannt werden.

„Digitalste Stadt Deutschlands“

Das ist eine Nachfrage wert bei der Stadt, die zur „digitalsten Stadt Deutschlands“ gekürt wurde. Stadtsprecher Maximilian Löchter teilt dazu mit, der Abruf der Daten in den Bezirksverwaltungsstellen sei grundsätzlich möglich. Doch dafür müssten die Mitarbeiter entsprechend berechtigt werden.

„Da es bislang nicht den Bedarf gab, wurde hiervon abgesehen“, so Löchter. Bürger, die ein neues Ausweisdokument in einer Bezirksverwaltungsstelle beantragten, kämen im Regelfall nicht vorher in die Innenstadt, um am Selbstbedienungsterminal ein Foto, die Fingerabdrücke und die Unterschrift zu erfassen.

Jetzt lesen

Wer gleichzeitig einen Reisepass und einen Personalausweis beantragt, muss seine Fingerabdrücke zwei Mal abgeben (wobei das beim Personalausweis eine freiwillige Sache ist). Das sei erforderlich, so Löchter, „weil es zwei unterschiedliche Anträge sind und die Fingerabdrücke für den Reisepass nicht einfach in den Antrag für den Personalausweis übernommen werden können und umgekehrt.“

Nutze man im Dienstleistungszentrum das Selbstbedienungsterminal, werde der Datensatz zweimal abgerufen (je Antrag) „und es ist lediglich zum Abgleich der Identität noch einmal kurz der Finger aufzulegen“.

Am Rande: Die Daten, die man in den Ausweis-Automaten eingibt, sind nur 14 Tage abrufbar.

Statt „virtuellem Rathaus“ ein Bürgerportal

Christian Uhr, Dezernent für Personal und Organisation bei der Stadtverwaltung, verbreitet Hoffnung: Die Digitalisierung der Stadt Dortmund, speziell bei den Bürgerdiensten, sei weiter auf dem Vormarsch und „einiges im Umbruch, um die IT-Prozesse zu automatisieren“.

Im November und Dezember würden Rechner ausgetauscht. Im ersten Quartal 2020 soll eine neue Software die Terminvergabe und -stornierung im Internet vereinfachen und die Publikumssteuerung verbessern. Bundes-, Landes- und Kommunalportale sollen vernetzt werden.

Es gibt das „virtuelle Rathaus“ (früher DoMap), in dem Bürger der Stadtverwaltung über das Internet Wünsche, Arbeitsaufträge und Anträge zur Erledigung übergeben können. Da es aber weder transparent noch kundenfreundlich ist, soll es durch ein neues Bürgerportal ersetzt werden.

Über dieses Bürgerportal sollen Bürger dann die Leistungen der Verwaltung zum Beispiel über giropay, Kreditkarte und PayPal direkt online bezahlen können.

Stadt muss 575 Leistungen digitalisieren

Zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes muss die Stadt bis 2022 insgesamt 575 Leistungen digitalisieren. Dazu gehören zum Beispiel auch die Stadtkasse und das Wohngeld.

Allein durch die Digitalisierung und mehr Personal würden aber die Schlangen bei den Bürgerdiensten nicht verschwinden, stellt Personaldezernent Uhr klar. Das Gesetz gebe oft noch persönliche Vorsprache vor. Uhr: „Der Gesetzgeber müsste eine gewisse Freiheit und Flexibilität zulassen.“