Unhöflich und unfreundlich Briefe von Dortmunder Behörden klingen oft wie Einschüchterungsversuche

Briefe von Dortmunder Behörden klingen wie Einschüchterungsversuche
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Wenn Dortmunder Post von Behörden oder der Stadt und ihren Unternehmen im Briefkasten finden, dürfen sie oft nicht empfindlich sein. Denn die Ämter sind nicht immer zimperlich. In der Regel sind die Schreiben unpersönlich und nicht immer verständlich, aber zuweilen sogar unhöflich bis unfreundlich.

So stellt die Dortmunder Stadtverwaltung mit dem Bescheid über die Grundbesitzabgaben gleich ein „Verwaltungsvollstreckungsverfahren“ in Aussicht. Das Gesundheitsamt verschickt die Information über die Corona-Quarantäne-Verordnung nach einem positiven Test als „amtlichen Hinweis auf zwingend einzuhaltende Regelungen“. Und das Amtsgericht droht bei seiner Zeugenladung, mit der Möglichkeit, „Zeugen zwangsweise vorführen zu lassen“.

Auch wenn zum Beispiel bei der Stadt Ämter zu Dienstleistungszentren geworden sind und Bürger zu Kunden – die oben gewählten Formulierungen klingen alle nicht wie moderne Bürgerkommunikation, sondern sind in einem Tonfall verfasst wie auf dem Kasernenhof. Oder lesen sich wie Einschüchterungsversuche. Hier oben die Behörde – da unten der Bürger.

Kein Bitte, kein Danke

Ob Stadt, Gericht, EDG oder DEW21 – der Redaktion liegt eine Reihe solcher Schreiben vor. Bei der Jahresrechnung von DEW21 heißt es im Befehlston: „Die Zählerablesung für die Jahresabrechnung ist im Monat Januar eines jeden Jahres vorgesehen. Abschläge sind zusätzlich ohne weitere Aufforderung zu den angegebenen Fälligkeitsterminen zu entrichten.“ Kein Bitte und kein Danke.

Der oben erwähnte Bescheid zu den Grundbesitzabgaben liest sich in Gänze ebenso unhöflich: „Ich fordere Sie auf, falls sich Forderungen aus diesem Bescheid ergeben, die aufgeführten Beträge bis zu den genannten Gefälligkeitsterminen an die Stadtkasse Dortmund, Löwenstraße 11-13, 44122 Dortmund, unter Angabe des Kassenzeichens und des Verwendungszweckes zu entrichten, da sonst die festgesetzten Beträge nach den gesetzlichen Bestimmungen im Verwaltungsvollstreckungsverfahren eingezogen werden.“

Was Ämter mitteilen, muss zwar juristisch wasserdicht sein, denn amtliche Bescheide haben meist Konsequenzen. Aber zum Beispiel das Schreiben des heimischen Entsorgers EDG an einen Kunden, wie er nach einem Umzug seine Mülltonne zur Leerung zu bringen hat, würde auch anders gehen.

Satzungstext

Die Kundenbetreuung der EDG teilt in dem Brief mit: „Die Behälter sind auf dem Grundstück in der geringsten Entfernung zum nächstmöglichen Standort des Sammelfahrzeuges zu platzieren.“ Klar, aber unfreundlich. Warum nicht stattdessen „Bitte bringen Sie . . .“

Dazu sagt EDG-Sprecher Matthias Kienitz: „Das ist unser Satzungstext. Man könnte es freundlicher formulieren, das ändert aber in der Sache nichts.“ Dennoch kündigt er an: „Wenn das ein unsensibler Umgang mit der deutschen Sprache ist, werden wir das anders gestalten. Das passen wir an.“

Freundliches Finanzamt

Es geht auch gleich freundlicher, wie das Finanzamt Dortmund-West zeigt. Bei einer Anfrage zu einer aktuellen Wohnadresse ebenfalls nach einem Umzug, ist zwar am Kopf des Briefes eine Frist bis zum 16.11.2022 genannt, aber im Text heißt es dann: „Über die Erledigung und die Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme zu dem zuvor genannten Sachverhalt bis zum 16.12.2022 wäre ich dankbar.“

Haben Sie in letzter Zeit auch besonders unverständliche und unfreundliche Behördenschreiben bekommen, oder vielleicht besonders freundliche und originelle? In dem Fall wären wir sehr dankbar, wenn Sie uns daran teilhaben lassen und sie per E-Mail schicken würden an: dortmund@ruhrnachrichten.de.

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