Der Böller-Verkauf in Scheidings Lagerverkauf muss auch in diesem Jahr ausfallen.

© Uwe von Schirp (Archiv)

Silvester-Böller: Verkaufsverbot erwischt Dortmunder Händler eiskalt

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Peng. Das Böller-Verkaufsverbot hat einen großen Dortmunder Händler eiskalt erwischt. Er hat Feuerwerk bestellt und bereits bezahlt. Bald kommt die Lieferung. Das Verkaufsverbot hat Folgen.

Oestrich

, 03.12.2021, 17:40 Uhr / Lesedauer: 2 min

Freitagmittag, der Parkplatz ist voll. Im hinteren Teil räumen Mitarbeiter auf. Sie machen Platz für vier sprengsichere Container, die hier, am Rand eines Dortmunder Gewerbegebiets nächste Woche stehen werden – trotz des Verkaufsverbots für Silvesterböller.

Der Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom Donnerstag (2.12.) hat Christoph Scheiding eiskalt getroffen. „Damit habe ich nicht gerechnet“, sagt der Händler am Freitag (3.12.) im Gespräch mit dieser Redaktion. Christoph Scheiding ist Geschäftsführer von Scheidings Lagerverkauf – eine angesagte Adresse für den Kauf von Feuerwerk am Jahresende.

Der Händler genießt Bekanntheit weit über die Stadtgrenzen hinaus. Bis 2019 startete er den Böller-Verkauf jeweils um 0 Uhr am 28. Dezember. Die Verkaufshalle blieb dank Sondergenehmigung über Nacht offen.

Mehr als 600 Euro zahlte dieser Kunde 2018 beim nächtlichen Verkaufsstart im Gewerbegebiet in Oestrich.

Mehr als 600 Euro zahlte dieser Kunde 2018 beim nächtlichen Verkaufsstart im Gewerbegebiet in Oestrich. © Uwe von Schirp (Archiv)

Schon Stunden vorher standen bis zu 1500 Menschen vor dem Tor, um Raketen und Knaller zu kaufen. Sie kamen sogar aus den Niederlanden oder mit dem Taxi aus dem Bergischen Land in das Gewerbegebiet in Dortmund-Oestrich. Und viele ließen mehrere hundert Euro an der Kasse für das Spektakel in der Silvesternacht.

Geschäft für Online-Shops im Ausland

Daraus wird nach 2020 auch in diesem Jahr nichts. Im Vorjahr hatte Scheiding bereits Ende November entschieden, auf den spektakulären Verkaufsstart zu verzichten und weniger Ware bestellt. In einem angemieteten Bunker lagerten zudem noch zwei Tonnen Feuerwerk aus dem Vorjahr. Das Böller-Verkaufsverbot erließen Bund und Länder Mitte Dezember 2020.

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„Letztes Jahr war ich komplett dafür“, sagt er nun. „Da waren wir alle noch nicht geimpft.“ Jetzt hat der Händler die Sorge, dass das Ziel nicht erreicht werde, ausgelassene Feiern mit Böllern und Menschenansammlungen zu verhindern. „Die Irren werden jetzt in Online-Shops bestellen“, sagt Scheiding. „Und das ist gefährlich.“

Geschäftsführer Christoph Scheiding wurde vom neuerlichen Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk überrascht.

Geschäftsführer Christoph Scheiding wurde vom neuerlichen Verkaufsverbot für Silvester-Feuerwerk überrascht. © Uwe von Schirp (Archiv)

Die Gefahr sieht er in den sogenannten Polen-Böllern. Sie haben mehr Sprengkraft, meist kürzere Lunten und unterliegen nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen.

Verkauf von Kinderfeuerwerk ist erlaubt

„Die Tschechen und Polen werden den Markt fluten. Das ist ja erlaubt.“ Ein Markt dürfte da sein: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist schließlich nicht verboten. Und: Für den Online-Handel bleiben 2021 zehn Tage mehr Zeit.

Das neuerliche Verbot hat Christoph Scheiding überrascht. Eineinhalb Tonnen Knaller und Raketen der Klasse F2 hat er bestellt und bezahlt. Sie werden nun geliefert. „So ein Sch...“, ärgert er sich. „Für mich sind das 100.000 Euro, die nun im Cashflow fehlen.“

Wenn die Ware angeliefert ist, müssen seine Mitarbeiter sortieren. Kinderfeuerwerk der Klasse F1 bleibt bis Ende Dezember in den Sprengcontainern. „Das dürfen wir verkaufen“, erklärt Christoph Scheiding. „Gott sei Dank konnte ich bei einem Lieferanten noch die Bestellung ändern und statt F2-Feuerwerk mehr Kinderfeuerwerk ordern.“

Lagerung in Bunkern erzeugt weitere Kosten

Die vom Verkaufsverbot betroffenen Böller und Raketen kommen ebenfalls in einen Bunker. Wenn alle Bestellungen angeliefert sind, dürften sich dort gut viereinhalb Tonnen ansammeln. Das ist in etwa die Hälfte der Menge, die in Vor-Corona-Jahren durch die Kassenzone des Lagerverkaufs gingen.

Mehrere Tonnen Böller, Raketen und Feuerwerks-Batterien lagert Christoph Scheiding in Bunkern, bis ein Verkauf wieder möglich ist..

Mehrere Tonnen Böller, Raketen und Feuerwerks-Batterien lagert Christoph Scheiding in Bunkern, bis ein Verkauf wieder möglich ist.. © Christoph Scheiding

Die Haltbarkeit von Böllern sei nicht das Problem, sagt Scheiding. Vielmehr der zwingend notwendige Lagerraum – ein sprengfester Bunker. „Das Problem ist die Luftfeuchtigkeit dort“, erklärt Christoph Scheiding. „Nächstes Jahr muss dann mal wieder Feuerwerk sein“, sagt er hoffnungsvoll. „Das ist schon alles schade.“

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Hinzu kommt: „Ich muss jetzt einen zusätzlichen Bunker anmieten. Der kostet auch wieder 5000 Euro im Jahr“, berichtet der Kaufmann. Kosten, die zusätzlich entstehen. „Wir haben letztes Jahr keine Hilfe bekommen und auch dieses Jahr nicht. Weil wir Händler sind und keine Hersteller.“

Info

Das gilt zu Silvester und Neujahr

  • Grundlage für das Böller-Verkaufsverbot ist Punkt 19 des Bund-Länder-Beschlusses vom 2. Dezember.
  • Darunter heißt es: „Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.“
  • Das Abbrennen von Raketen und Böllern ist nicht generell verboten. Aber: Vom Zünden von Silvsterfeuerwerk wird „generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems“.
  • Ein Feuerwerksverbot gilt aber auf „publikumsträchtigen Plätzen“, die die Städte und Gemeinden definieren.
  • Generell gilt an Silvester und Neujahr ein An- und Versammlungsverbot.