Im bergigen Dortmunder Süden ging nichts mehr: Gegen Mitternacht in der Nacht zu Freitag (12.1.) kam das Eis, das sich mit einem dicken Panzer auf Straßen und Bürgersteige legte. Schon am späten Donnerstagabend (11.1.) bahnte sich das Chaos an. Trotz Minusgraden lag Nässe in der Luft. Sie traf auf den hart gefrorenen Boden – die Eisschicht war perfekt.
Vor allem in den kleinen Nebenstraßen im Dortmunder Süden, die nicht unter die oberste Streukategorie der EDG fallen, gab es am Freitag kein Vorwärtskommen – weder zu Fuß noch mit dem Auto. In den höher gelegenen Bereichen des Stadtbezirks Hörde hangelten sich die Fußgängerinnen und Fußgänger teilweise an den parkenden Autos entlang. Auf der Straße „Am Hang“, der Waldstraße oder auch der Sommerseite war höchste Vorsicht geboten.
Nachtschicht der EDG hat gestreut
Hatte man dann die von Bussen befahrenen Hauptstraßen erreicht, hieß es aufatmen. Hier hatte die EDG bereits in der Nacht ihre Streufahrzeuge losgeschickt. „Unsere Nachtschicht war ab etwa 20 Uhr unterwegs, um die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen zu streuen und zu kontrollieren“, sagt EDG-Pressesprecherin Petra Hartmann auf Anfrage.

Dadurch kam es im Dortmunder Süden zu keinen oder nur geringen Ausfällen im öffentlichen Nahverkehr. Selbst in den Höhenlagen wie am Sommerberg fuhren die Busse der DSW21, zumindest ab 7 Uhr morgens. Kamen die Fahrzeuge der EDG trotz der Glätte überall durch? Laut Petra Hartmann gab es hier keine Ausfälle. „Die Fahrer der Streufahrzeuge sind sehr erfahren, sie haben in der Regel keine Probleme, ihr Einsatzgebiet zu erreichen.“
Wenige Glätte-Unfälle
Größere Unfälle sind glücklicherweise ausgeblieben. Nach Angaben der Polizei ist am Freitagmorgen (12.1.) gegen 1 Uhr ein Audi auf der B236 in Richtung Schwerte 500 Meter vor der Abfahrt Hörde in die Leitplanke gefahren. Weitere Meldungen liegen bislang nicht vor.
Noch keine vollständige Entwarnung gab es am Freitagmittag in den kleineren Neben- und Wohnstraßen. Hier waren Mitarbeiter der EDG zu Fuß im Einsatz und haben besonders heikle Abschnitte per Hand gestreut. Die EDG bittet die Grundstückseigentümer aber noch einmal eindringlich, sich bei Glätte um die Gehwege zu kümmern.
„Die Winterdienstpflicht auf Gehwegen ist durch die Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückseigentümer übertragen, sodass diese verpflichtet sind, die Gehwege und auch Zugänge zu den Behälterstandplätzen winterdienstlich zu behandeln, also abstumpfend abzustreuen“, erklärt Petra Hartmann.
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