Juristin warnt vor Schnäppchenfallen zu „Black Friday“ Expertin der Verbraucherzentrale gibt 5 Tipps

Expertin der Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Schnäppchenfallen
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Ende November springen einen die Plakate mit Prozenten überall in der Stadt an: Der Shoppingtag „Black Friday“ ist vielerorts auf eine „Black Week“ ausgeweitet, von manchen Unternehmen auch auf mehrere Wochen gestreckt. Auch unter Schlagworten wie „Singles Day“ oder „Cyber Monday“ wird für Angebote geworben.

Iwona Husemann ist Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale und warnt: „Solche Aktionstage oder sogar -wochen gehen vom Handel aus, und dessen klares Ziel ist Absatz.“ Häufig spare man in Wirklichkeit weniger als man annehme. Sie gibt fünf Tipps fürs Shopping in der Vorweihnachtszeit.

1. Rabatte prüfen:

Die angegebenen Preisnachlässe beruhen häufig dem Vergleich zur unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) der Hersteller, so die Verbraucherzentrale. Diese sei aber nicht mit dem üblichen Handelspreis gleichzusetzen. „Wer ein Auge auf ein ganz bestimmtes Produkt geworfen hat, sollte den Preisverlauf für dieses Produkt bereits vor dem jeweiligen ‚Schnäppchentag‘ genau beobachten“, so der Rat.

2. Preise vergleichen:

Online-Händler versuchen, ihre Kundschaft zum Beispiel mit heruntertickenden Uhren oder ablaufenden Balken unter Druck zu setzen. Davon möge man sich nicht unter Druck setzen lassen. Oft gebe es dasselbe oder vergleichbare Produkte bei einem anderen Anbieter, womöglich sogar günstiger. Deshalb soll man vor dem Kauf Alternativen suchen.

Eine Lupe hebt einen Rabatt in einem Online-Shop hervor.
Bei sehr hohen Preisabweichungen ist vor allem beim Online-Shopping besondere Vorsicht geboten. © picture alliance / dpa

3. Vorsicht vor Fake-Shops:

In der Rabattschlacht steige die Gefahr, in eine Betrugsfalle zu tappen, so die Verbraucherschützerin. Fake-Shops seien auf den ersten Blick nur schwer erkennbar und teilweise Kopien von realen Webseiten. Die Verbraucherzentrale betreibt www.fakeshop-finder.nrw - dort kann man die fragliche Internetadresse kostenlos prüfen lassen.

Grundsätzlich gelte: Als bevorzugte Bezahlmethode solle Rechnung oder Lastschrift gewählt werden. Wenn nur per Vorkasse bezahlt werden kann, sei Vorsicht geboten. Nicht selten werde in solchen Fällen minderwertige Ware verschickt, teilweise komme gar nichts beim Käufer an.

4. Spuren im Netz verwischen:

Die meisten Online-Shops ändern ihre Preise ständig. Die angezeigten Beträge hängen teils auch mit dem Nutzungsverhalten der Interessenten oder etwa ihrem Wohnort zusammen. Man möge Cookies regelmäßig löschen und den Inkognito-Modus im Browser aktivieren, um möglichst anonym unterwegs zu sein.

5. Widerrufsrecht nutzen:

Falls das Produkt doch nicht so günstig war wie gedacht und eine Stornierung nicht klappt, bleibt der Widerruf. Dieser ist bei einem Onlinekauf bis auf wenige Ausnahmen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware möglich. Allerdings kann es sein, dass hierfür Rücksendekosten anfallen.

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