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Bezirksvertreter rütteln an neuer Parkordnung: Westpark soll für Radfahrer offen sein
Westpark
Kaum eingeführt, steht die neue Parkordnung im Westpark in Teilen schon wieder auf der Kippe: Die Bezirksvertreter möchten das Radfahrverbot aufheben. Doch das ist schwieriger als erwartet.
Nach langen Diskussionen hat sich der Rat der Stadt im Mai 2019 auf eine neue Parkordnung verständigt. Ergänzt um einen Sicherheitsdienst, der Patrouille läuft, soll das sommerliche Treiben im Westpark in geordnete Bahnen gelenkt und Anwohner nachts vor Belästigung durch Lärm und rauchende Grills geschützt werden.
Die Spielregeln halten ausdrücklich fest: Wer mit dem Rad unterwegs ist, muss schieben. Das Fahrradfahren im Westpark ist nicht erlaubt. Die Bezirksvertreter in der westlichen Innenstadt nickten die Parkordnung ab – der Rat folgte wenige Tage später am 23. Mai.
Einen Monat nach dem Ratsentscheid scherten die Bezirksvertreter wieder aus. Angestoßen von den Grünen und der SPD, forderten die Vor-Ort-Politiker die Verwaltung auf, Radfahren nun doch zu erlauben. Zumindest auf den beiden Hauptwegen: in Nord-Süd-Richtung von der Ritterhausstraße bis zur Lange Straße sowie in Ost-West-Richtung von der Möllerstraße zur Ritterhausstraße.
Die Hoffnung: Die Verwaltung möge keine große Sache draus machen und Zusatzschilder ausweisen. „Die Parkordnung kommt dadurch bestimmt nicht durcheinander“, findet Vize-Bezirksbürgermeister Friedrich Fuß (Grüne).
Bezirksbürgermeister Ralf Stoltze (SPD) geht davon aus, „dass sich das durch einfaches Verwaltungshandeln regeln lässt“. Doch da haben die Bezirksvertreter die Rechnung ohne das Tiefbauamt gemacht.
Rat muss erneut beschließen
So einfach ist das nicht, sagen die Tiefbauer auf Anfrage. Schließlich sei die Parkordnung das Ergebnis des „Runden Tisches Westpark“, an dem auch Ortspolitiker beteiligt gewesen seien. Zudem hätten der Rat und auch die Bezirksvertreter der Parkordnung zugestimmt.
Wenn Radfahren nun doch erlaubt sein solle, müsse der Rat die Parkordnung eben wieder neu beschließen.
Und die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ aus Dezember 2013 gleich mit. Ihr zufolge sei „Radfahren in allen Grünanlagen verboten“, teilt das Tiefbauamt mit.
Eine Frage bleibt noch offen
Tatsächlich bleibt die Frage, warum die Bezirksvertreter nicht vor der Verabschiedung der Parkordnung im Mai dazwischen gegrätscht sind. „Wollten wir“, sagt Fuß. Die SPD habe damals aber noch Abstimmungsbedarf mit der Gesamtfraktion angemeldet. „So sind wir mit dem Antrag in den Juni gerutscht.“
Nun wollen Fuß und Stoltze nach anderen Wegen suchen, Radverkehr zu ermöglichen.
„Der Westpark wird ohnehin jeden Tag von Radfahrern genutzt“, sagt Fuß. Erlaubt ist es nicht. Die Mitarbeiter der Parkaufsicht können Radfahrer nur drauf hinweisen – sanktionieren können sie nicht.
Jahrgang 1961, Dortmunder. Nach dem Jura-Studium an der Bochumer Ruhr-Uni fliegender Wechsel in den Journalismus. Berichtet seit mehr als 20 Jahren über das Geschehen in Dortmunds Politik, Verwaltung und Kommunalwirtschaft.