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Bezirksregierung prüft einheitliche Leinen-Pflicht für Hunde
Hunde in Dortmund
Es ist ein ewiger Streitpunkt: Dürfen Hunde auf Waldwegen ohne Leine laufen oder nicht? Bisher ging es in vielen Naturschutzgebieten nur mit – das könnte sich aber ändern.
Der Aplerbecker Wald ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Für Spaziergänger, Jogger, Mountainbiker, Reiter und eben auch Hundebesitzer. Für Hundefreunde gilt: Hund an die Leine, auch auf den Waldwegen.
Den Grund dafür können Nutzer des Stadtwaldes schnell durch die Kennzeichnung an den Hauptwegen erkennen: Dort stehen Schilder mit der Aufschrift Naturschutzgebiet.
3 verschiedene Pläne
Nur gilt im Aplerbecker Wald, wie in einigen anderen Dortmunder Naturschutzgebieten auch, eine andere Regel: Hier darf der Hund auf Wegen frei laufen.

Im Aplerbecker Wald darf der Hund heute schon ohne Leine auf den Wegen laufen. Im Schürener Steinbruch beispielsweise nicht. © Jörg Bauerfeld
Jetzt hat der Hundebesitzer in Dortmund nur das Problem, das praktisch jeder Wald Naturschutzgebiet ist. Heißt: Der Vierbeiner müsste dann auf Wegen an der Leine geführt werden. Das liegt an den drei verschiedenen Landschaftsplänen, die in Dortmund aktuell gelten.
Der Rat der Stadt Dortmund will nun eine einheitliche Regel finden und hat die Leinenpflicht in bewaldeten Naturschutzgebieten auf Dortmunder Boden gekippt.
Was aber noch kein Freifahrtschein ist, denn noch ist die neue Regel nicht in trockenen Tüchern. „Die Naturschutzbehörde bei der Bezirksregierung Arnsberg muss den Plan noch prüfen. Macht die höhere Naturschutzbehörde keine Mängel geltend, wird der Plan öffentlich bekannt gemacht und erhält dadurch Rechtskraft“, sagt Stadtpressesprecher Christian Schön. Dann werde aus drei Landschaftsplänen ein einheitlicher Plan.
Hundebesitzer sollten wissen, dass das mit der Leinenpflicht ein ziemliches Durcheinander ist. Es ist im Stadtbezirk Aplerbeck beispielsweise so, dass in dem „alten“ Naturschutzgebiet Steinbruch Schüren der Hund an die Leine muss, während der Vierbeiner im Aplerbecker Wald auf den Wegen frei laufen darf.
Freilaufende Hunde könnten Wild stören
Aber was sagen Forstbetrieb und Umweltamt zu frei laufenden Hunden im Wald? Auch in Bezug auf den Wildbestand? „Hunde, die auf den Wegen bleiben, stören das Wild im Wald in der Regel nicht. Wichtig ist, dass die Hunde nicht abseits der Wege laufen und Wild aufsuchen oder beunruhigen. Können die Besitzer des Hundes das Verbleiben auf dem Weg nicht sicherstellen, müssen sie im Zweifel angeleint werden“, so die Antwort.
Was ist, wenn es zum Worst-Case-Szenario kommt und der Hund Wild jagt? „Wenn Hunde vorsätzlich Wild jagen, verletzten sie bzw. die Hundeführerin oder der Hundeführer fremdes Jagdrecht. Je nach Umständen des Einzelfalls
kann damit der Tatbestand der Wilderei gemäß § 292 des Strafgesetzbuchs
erfüllt sein. Jagdwilderei wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft“, sagt Schön.
Auch das unbeaufsichtigte Laufen von Hunden kann teuer werden. Das gilt nach dem Landesjagdgesetz des Landes NRW als Ordnungswidrigkeit und kann 35 bis 510 Euro kosten.
Die Dortmunder Naturschutzgebiete
- Hier müssen Hunde noch an die Leine:
- Hier dürfen Hunde auf den Wegen laufen:
Jörg Bauerfeld, Redakteur, berichtet hauptsächlich in Wort, Bild und Ton aus dem Dortmunder Süden.
