Der Rentner wurde von Rechtsanwalt Michael Liedtke verteidigt.

Der Rentner wurde von Rechtsanwalt Michael Liedtke verteidigt. © Martin von Braunschweig

Waffennarr hielt Lütgendortmund in Atem: Jetzt steht die Strafe fest

rnMinen und TNT

Unzählige Waffen fand die Polizei vor zwei Jahren bei einem Rentner aus Lütgendortmund. Zu zwei Jahren und drei Monaten Haft wurde er verurteilt. Der heute 70-Jährige ging in Berufung. Mit Erfolg.

Dortmund

, 08.09.2022, 17:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das Landgericht hat über die Berufung eines Rentners aus Lütgendortmund verhandelt. Im Haus des inzwischen 70-Jährigen waren im September 2020 zahlreiche verbotene Waffen und kiloweise Sprengstoff gefunden worden.

Die Durchsuchung des Objektes, die aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung erfolgte, dauerte insgesamt zehn Tage. Zwischenzeitlich musste die Volksgartenstraße sogar für den Autoverkehr gesperrt werden, um beim Abtransport der explosiven Stoffe niemanden zu gefährden.

Erste Verhandlung am Amtsgericht

Im Frühjahr hatte das Amtsgericht gegen den Rentner wegen zahlreicher Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz verhandelt. Dabei hatte der 70-Jährige zugegeben, die gefährlichen Gegenstände besessen zu haben. „Ich bin halt ein Sammler“, hatte er erklärt.

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Die Richter zeigten sich damals allerdings davon überzeugt, dass der Angeklagte ihnen nicht die volle Wahrheit gesagt hatte. Der Rentner hatte auch die Verantwortung für Waffen übernommen, die in einer von ihm gemieteten Lagerhalle sichergestellt worden waren.

Zehn Tage lang durchsuchte die Polizei im September 2020 die Wohnung des heute 70-jährigen Rentners an der Volksgartenstraße. (Archiv)

Zehn Tage lang durchsuchte die Polizei im September 2020 die Wohnung des heute 70-jährigen Rentners an der Volksgartenstraße. (Archiv) © Lukas Wittland

In diesem Fall gehen die Ermittler jedoch davon aus, dass die Waffen einem Bekannten des 70-Jährigen gehören. Gegen den Mann wird aktuell weiter ermittelt.

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Bekannter im Visier der Polizei

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten schließlich zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Wäre diese Entscheidung rechtskräftig geworden, hätte der Rentner die Strafe zwingend in einem Gefängnis verbüßen müssen.

Weil der Mann jedoch zusammen mit seinem Verteidiger Michael Liedtke Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, kam es jetzt am Landgericht zu einem zweiten Prozess. Auch dabei zeigte der Angeklagte wieder Einsicht und erklärte, dass die Waffen ihm gehörten.

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Das Ziel der Berufung formulierte der Verteidiger gleich zu Beginn der Verhandlung: „Es wäre wünschenswert, wenn am Ende eine Strafe herauskommen würde, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann“, sagte Liedtke.

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Staatsanwalt signalisiert Zustimmung

Weil seit der Tat nunmehr zwei Jahre vergangen sind und der 70-Jährige heute keinerlei Waffen mehr bei sich aufbewahrt, sah das Landgericht dieses Ziel keineswegs als unerreichbar an. Und als schließlich auch noch die Staatsanwaltschaft signalisierte, dass sie mit einer Bewährungsstrafe einverstanden wäre, ging alles ganz schnell.

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In der Berufung wurde der Rentner zu zwei Jahren Haft verurteilt – das ist die Maximalstrafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Und genau das taten die Richter dann auch. Wenn der Angeklagte in Zukunft keine weiteren Taten begeht, wird ihm die Strafe erlassen.

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