Nach einem BVB-Spiel attackierte ein Sicherheitsdienst-Mitarbeiter einen Fan und verletzte ihn lebensgefährlich. Schon zuvor gab es Warnungen. Noch immer ist der Tatverdächtige im Dienst.
Das letzte BVB-Heimspiel in der Bundesliga-Saison 2016/2017: Nach dem Abpfiff im Stadion strömen die Fans davon. Ein BVB-Fan reagiert aggressiv auf eine Absperrung und legt sich mit dem Personal eines Sicherheitsdienstes an, der in der Nähe der Straßenbahn-Haltestelle „Stadion“ im Auftrag von DSW21 den Zugang zu einem Personentunnel kontrollieren soll. Es kommt zu einem Wortgefecht. Bier wird verschüttet. Der Fan (37) beleidigt einen damals 33-jährigen Mitarbeiter der Wittener Firma Gülich, die in Bussen, Bahnen und in Stationen für DSW21 im Einsatz ist.
Mit dem Kopf aufgeschlagen
Der Angestellte will sich die Beleidigung offenbar nicht gefallen lassen, soll den davon gelaufenen Fan verfolgt und angegriffen haben. Fakt ist: Der Fan stürzt und schlägt mit dem Kopf auf. Er wird lebensgefährlich verletzt, überlebt schließlich mit einer bleibenden Sehstörung. Die Dortmunder Staatsanwaltschaft hat gegen den Sicherheits-Mitarbeiter Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben. Im Oktober 2018 beginnt vor dem Schöffengericht der Prozess gegen den Beschuldigten.
„Geringe Impulskontrolle“
Vorwürfe äußerte zuvor schon das Unternehmen „DBS“, das in Dortmund pro Jahr etwa 1200 Auszubildende und Umschüler theoretisch unterrichtet. Der Unterricht für Servicekräfte und Fachkräfte in der Sicherheitsbranche hat einen hohen Anteil bei DBS. Auftraggeber sind Firmen, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Berufsgenossenschaften, Bund und Länder. Der Angreifer habe im Schulungsbetrieb „auffälliges Verhalten“ gezeigt und im Dezember 2017 wegen seiner „geringen Impulskontrolle“ und übler Beleidigungen ein Hausverbot erhalten, heißt es von DBS. Die Firma Gülich sei darüber informiert worden, habe den Mann trotz dieser Bedenken jedoch weiter beschäftigt.
Das alles berichten die Kauffrau Nadine Freudenreich und der Dozent Wilfred Tehaag von der Firma DBS Training & Consulting an der Hannöverschen Straße. Beide sitzen auch in einem Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer, der die Prüfungen für die „Servicekraft“ oder die „Fachkraft Schutz und Sicherheit“ abnimmt. Wilfred Tehaag: „Sicherheitskräfte haben Menschen vor sich. Der Umgang mit ihnen hat einen sehr hohen Anteil an der täglichen Arbeit. Die Branche benötigt qualifiziertes Personal, das die Kunden ansprechen kann. Für einen vernünftigen und vor allem gewaltfreien Umgang.“

Dozent Wilfred Tehaag: „Die Branche benötigt qualifiziertes Personal, das die Kunden ansprechen kann. Für einen vernünftigen und vor allem gewaltfreien Umgang.“ © Peter Bandermann
Die Wittener Firma Gülich ist ein wichtiger Vertragspartner von DSW21 und täglich für das Dortmunder Verkehrsunternehmen im Einsatz. Ein Mitarbeiter des Unternehmens widerspricht der Aussage, dass der angeklagte Mitarbeiter für die Arbeit in der Branche unfähig sei. Gülich habe den Mitarbeiter zunächst zwar nicht mehr eingesetzt. Schließlich habe das Unternehmen vom Wittener Ordnungsamt nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft aber eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für den Kollegen erhalten und ihn dann wieder eingesetzt.
Die Ordnungsämter der Städte in NRW sind die Aufsichtsbehörden für die Sicherheitsbranche und können Mitarbeitern bei gravierenden Vorwürfen die Erlaubnis für die Arbeit in der Branche entziehen. Zu dem Dortmunder Fall teilt die Stadt Witten mit: „Wie eine Firma mit Verfehlungen eines Mitarbeiters im Dienst umgeht, ist natürlich Entscheidung des Arbeitgebers.“ Die Zuverlässigkeitsprüfung für den Gülich-Angestellten sei vor dessen Einstellung erfolgt. Das ist per Gesetz so vorgeschrieben.
Gründe gegen eine Beschäftigung
Bevor Sicherheitsfirmen einen Angestellten beschäftigen, müssen sie ihr Ordnungsamt informieren. Die Kommune fordert ein erweitertes Führungszeugnis an, befragt das Landeskriminalamt und recherchiert, ob Gründe gegen eine Beschäftigung in der Branche sprechen. Bei Gewalttaten könne eine Behörde ein „Beschäftigungsverbot“ aussprechen, sagte Lena Kücük als Sprecherin der Stadt Witten.
In Dortmund 2809 Beschäftigte
Beim Ordnungsamt der Stadt Dortmund sind aktuell 2809 Mitarbeiter registriert, die in insgesamt 51 Bewachungsunternehmen beschäftigt sind. Stadt-Sprecher Frank Bußmann teilte mit, dass die Verwaltung die Betriebe kontrolliere und auch das Personal an Einsatzorten. In Dortmund habe es „durchaus“ schon Fälle gegeben, in denen das Ordnungsamt einer Beschäftigung bei einem Sicherheitsdienst nicht zugestimmt habe. Nach erfolgter Arbeitsaufnahme habe in Dortmund noch niemandem die Erlaubnis entzogen werden müssen.
Dozent Wilfred Tehaag äußert Kritik an der Bezahlung der Beschäftigten in der Sicherheitsbranche: „Qualifiziertes Personal ist gefragt. Die Arbeitgeber müssen mal einen Euro mehr in die Hand nehmen, um gute Leute zu bekommen.“
Angehoben werden müssten auch die Ausbildungsstandards in den Unternehmen der Sicherheitsbranche. DBS-Kauffrau Nadine Freudenreich: „Unsere Schüler äußern ihre Sorgen, dass sie die Prüfungen nicht bestehen, weil sie in ihren Betrieben zu schlecht ausgebildet würden.“
Keine gravierenden Mängel bekannt
Eine Kritik an den Unternehmen in der Sicherheitsbranche, die Norbert Zajaczkowski als Referatsleiter bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) nicht nachvollziehen kann: „Gravierende Mängel sind uns in der Branche nicht bekannt. Wir wären informiert, denn wir sind eine wichtige Anlaufstelle für die Auszubildenden. Das sagen wir ihnen auch vor Beginn der Ausbildung.“ Standards regele eine Ausbildungsordnung. Darin sei „klar definiert, was ein Unternehmen seinen Auszubildenden beibringen muss.“
Die Vorschriften für Unternehmen in der Sicherheitsbranche sind in den vergangenen Jahren ab 2003 mehrfach verschärft worden, nachdem Diskotheken-Besucher immer wieder über Probleme mit Türstehern geklagt hatten. Per Gesetz angeordnet wurde eine Sachkundeprüfung vor der IHK, auf die sich Beschäftigte vorbereiten müssen. Inzwischen sind Servicekräfte und Fachkräfte anerkannte Ausbildungsberufe. Nach Gewalttaten von Sicherheitskräften im Jahr 2015 in Asylbewerberunterkünften sind die Vorschriften noch einmal verschärften worden. Bis Ende 2018 wird ein bundesweit organisiertes Register erstellt, dass die Daten von Mitarbeitern aus der Sicherheitsbranche erfasst.
„Die Beleidigung ist im Lohn enthalten“
Wilfred Tehaag will für die Branche auch eine Lanze brechen: „In unseren Schulungen erhöhen wir die Konfliktfähigkeit der Mitarbeiter. Aber so bescheiden ihr Stundenlohn ist: Die Beleidigung durch Außenstehende ist in dem Lohn schon enthalten. Die meisten Absolventen können am Ende ihrer Ausbildung mit schwierigen Situationen gewaltfrei fertig werden.“
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Jahrgang 1967, geboren in Barop. Aufgewachsen auf einem Sportplatz beim DJK TuS Körne als Torwart. Lebt jetzt im Loh. Fährt gerne Motorrad. Seit 1988 bei den Ruhr Nachrichten. Themen: Polizei, Feuerwehr und alles, was die Großstadt sonst noch so hergibt. Mag multimediales Arbeiten. 2015 ausgezeichnet mit der "Goldenen Viktoria" für Pressefreiheit.
