Appelrath Cüpper sollte Ende 2023 ausziehen - und weigerte sich Modehaus droht nun die Zwangsräumung

Appelrath Cüpper soll ausziehen: Modehaus droht nun die Zwangsräumung
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Nichts deutete in den vergangenen Tagen darauf hin, dass der Modenanbieter Appelrath Cüpper sein Domizil am Westenhellweg 59 bis 63 aufgeben würde. Den sonst üblichen „Schlussverkauf“ hat es nicht gegeben. Auch keinen Hinweis, wie es mit dem Modegeschäft weitergehen würde. Der Verkauf läuft, das Geschäft ist geöffnet.

Dabei hätte das Geschäft laut Urteil des Dortmunder Landgerichts aus November 2023 bis spätestens 31.12.2023 über sämtliche 6.260 Quadratmeter Fläche „inklusive Dachgeschoss“ geräumt werden müssen. Warum das nicht geschehen ist? Dazu war von Appelrath Cüpper am Dienstag (2.1.2024) trotz Anfrage keine Auskunft zu bekommen.

Damit droht der Streit zwischen dem Bekleidungshaus und dem Vermieter der Immobilie, Aachener Grundvermögen, endgültig zu eskalieren. Hintergrund: Aachener Grundvermögen hat Peter Graf, österreichischer Modeunternehmer und Eigentümer von Appelrath Cüpper, bereits vor Monaten wissen lassen: Man werde den 2023 auslaufenden Mietvertrag in Dortmund nicht verlängern.

Urteil vorläufig vollstreckbar

Aachener Grund hat längst einen Nachmieter: Das Schuhhaus Deichmann und dessen Tochter Snipes wollen in der Immobilie, in der Appelrath Cüpper sitzt, einen neuen, modernen Store etablieren. Deshalb will Aachener Grund im laufenden Monat Januar 2024 mit dem Umbau starten. „Mitte 2025“, so der Zeitplan, sollen dann Deichmann und Snipes nachrücken und mit der Neugestaltung der Verkaufsräume beginnen. Modeunternehmer Graf wollte das nicht wahrhaben und verkündete im Juni 2023: „So wird es nicht kommen.“

Und nun? Das Urteil des Dortmunder Landgerichts sei vorläufig vollstreckbar, heißt es bei Aachener Grund. Offenbar hat Aachener in diesem ungewöhnlichen Fall auch vor, die Vollstreckung in die Wege zu leiten. „Im Gerichtsurteil ist unmissverständlich festgestellt worden, dass das Nutzungsrecht zum 31. Dezember 2023 endet“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Vermieters. „Die aktuelle Nutzung der Flächen durch den Mieter widerspricht geltendem Recht“, so Aachener Grund.

Und: „Wir werden daher die Vollstreckung des Urteils in die Wege leiten.“ Zwar könne aktuell zum Ablauf einer möglichen Räumung des Ladenlokals noch keine Aussage getroffen werden, wie es weiter heißt. „Wir hoffen jedoch auf eine schnellstmögliche Vollstreckung, um mit dem Umbau für den neuen Mieter starten zu können.“

Appelrath legt Berufung ein

Was man im Hause Aachener Grund bis dato nicht wusste: Die Verantwortlichen von Appelrath Cüpper haben das Urteil des Dortmunder Landgerichts angefochten. Und mit Datum 27.12.2023 beim Oberlandesgericht (OLG) in Hamm Berufung eingelegt. Die Begründung liege noch nicht vor, wie eine Sprecherin auf Anfrage sagte. Die Berufung insgesamt habe aber „keine aufschiebende Wirkung“, wie es hieß. Einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung habe Appelrath Cüpper nicht gestellt.

Und was heißt das nun für Vermieter Aachener Grund? Aachener Grund könnte zunächst das Berufungsverfahren abwarten und, je nach Ausgang, dann reagieren. Das dauert - ein Termin für die Verhandlung ist bislang jedenfalls nicht in Sicht. Alternativ könnte Aachener Grund unter Berufung auf das November-Urteil innerhalb der nächsten Tage bzw. Wochen tatsächlich die (Zwangs)-Räumung anlaufen lassen.

Ob sich Aachener im Lichte der Berufung am Ende wirklich dafür entscheidet, bleibt abzuwarten. Mögliche Auswirkungen auf den zeitlichen Ablauf des Umbaus werde man mit dem neuen Mieter besprechen, heißt es. Wie es für die 60 Beschäftigten von Appelrath Cüpper weitergeht, ist offen. Zuletzt hatte Eigentümer Graf über die Geschäftsführerin der Dortmunder Filiale erklären lassen, das Modehaus werde „in jedem Fall in Dortmund bleiben“. Wohin der Umzug Appelrath Cüpper führen soll, wurde dabei nicht deutlich.

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