Kritik an Planung
Zugeparkter Gehweg an erneuerter Straße: In der Regel bleibt alles beim Alten
Eine Straße wird nach Bauarbeiten erneuert, doch nichts wird besser: Aus Sicht der Anwohner ist das eine vertane Chance, die Verkehrssituation zu verbessern. Die Stadt hat eine Erklärung.
Die Straße Am Marksbach im Dortmunder Süden ist vergleichsweise schmal, auf beiden Seiten gibt es einen Bürgersteig. Das finden Anwohner wie Dieter Kalyta (89) unnötig. Er und sein Neffe Karl-Heinz Hesse fragen sich, warum die soeben erst erneuerte Straße nicht anders geplant wurde.
Statt Gehwegen auf beiden Seiten wäre ein einseitiger Parkstreifen viel sinnvoller gewesen, finden sie. Nun parken die Fahrzeuge halbseitig auf einem der Gehwege und machen ihn damit so gut wie unbenutzbar.
„Wie sich jeder, der die Verhältnisse dort kennt, denken konnte, war gleich am ersten Tag der Straßenfreigabe der neue sogenannte Bürgersteig wieder komplett von zahlreichen Autos in Beschlag genommen“, berichtet Dieter Kalyta. Ein Parkstreifen auf der Seite der Kleingärten wäre vernünftiger gewesen und hätte auch die Straße breiter gemacht.
Normalerweise werden Straßen in den alten Zustand versetzt
Die Stadt Dortmund hat eine Erklärung dazu, warum eine solche Umgestaltung nach den Kanalarbeiten zwischen Benninghofer Straße und Allemannenstraße nicht erfolgt ist: Verkürzt gesagt, lag für die Straße einfach kein Planungsauftrag vor.
Die Gründe dafür erklärt Stadt-Pressesprecherin Alexandra Schürmann auf Anfrage: „Bei einer ,üblichen‘ Kanalbaumaßnahme wie in diesem Fall wird in Abstimmung mit der Straßenunterhaltung der vormalige Straßenzustand wieder hergestellt.“
Auf einer Seite der Straße Am Marksbach ist der Gehweg weitgehend zugeparkt.
© Susanne Riese
Auf einer Seite der Straße Am Marksbach ist der Gehweg weitgehend zugeparkt. © Susanne Riese
Befinde sich eine Straße aber zum Beispiel in einem desolaten Zustand, so dass mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht umfangreiche Straßenbaumaßnahmen umgesetzt werden sollen, werde dies zwischen den betroffenen Fachbereichen angesprochen.
Nur in besonderen Fällen erfolgt eine Entwurfsplanung
„Dann erfolgt zunächst eine Straßenentwurfsplanung, nach der die Maßnahme in Verbindung mit der Stadtentwässerung realisiert wird. In so einem Fall wird dann auch ein neuer Straßenquerschnitt, also die Gestaltung der Straße, betrachtet. Hier steht dann insbesondere die Verbesserung der Fußgänger- und Radverkehr-Infrastruktur im Fokus.“
Eine solche Straßenentwurfsplanung plus Umsetzung könne aber nicht im Anschluss an jede einzelne Kanalsanierung erfolgen, so Alexandra Schürmann, „auch wenn es aus Sicht der Anwohnerinnen und Anwohner jeweils nachvollziehbare Wünsche nach Veränderung gibt“.
Die Ressourcen des Tiefbauamts seien limitiert, weswegen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf „aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht notwendige Projekte konzentrieren“ müssten. In Fällen wie Am Marksbach werden Anwohner also mit den neuen alten Verhältnissen leben müssen.
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