Jahrzehntelang war es eindeutig: Wer an der Vinckestraße im Kreuzviertel parken will, biegt idealerweise nicht vom Vinckeplatz rechts ab, sondern fährt erst einmal um den Block.
Von der Querstraße aus konnte man dann das Auto bequem einparken – entweder links oder rechts, auf jeden Fall schräg in eine der Lücken. Zwischen zwei Bäume passen so immer zwei, manchmal auch drei Fahrzeuge. Doch so eindeutig ist hier nichts mehr.
Knöllchen für die ganze Reihe
„Zu viert sind die vom Ordnungsamt hier gewesen“, sagt Maria Strowitzki. Oft an mehreren Tagen hintereinander. „Ohne jegliche Informationen oder Schilder werden Tickets für bisher richtiges Parken nun als Falschparken verteilt.“ Zumindest sehe das für sie so aus, überlegt Strowitzki, die seit 25 Jahren hier wohnt.
Der Auslöser: Vor einigen Wochen sei die Feuerwehr nicht durchgekommen, als sie an eine Dachrinne gemusst hätte. Und ja, sie sehe das ja auch ein, erklärt Strowitzki. Wenn die Autos zu wenig Platz auf der Straße lassen würden oder der Bürgersteig zu eng würde, dann könne das nicht sein. Nur: Wie sei es denn nun richtig?

Mal 10, mal 55 Euro
So richtig scheint keiner der Anwohner eine Antwort darauf zu haben. An diesem Mittag stehen einige Autos parallel zur Fahrbahn, andere weiter schräg. Kurios, findet Strowitzki: Für beides habe es Knöllchen gegeben. Mal für 55 Euro, mal nur für 10.
Der „Tatvorwurf“ auf einer der Verwarnungen, die Strowitzki extra aufgehoben hat: „Sie parkten nicht entsprechend der Parkflächenmarkierung.“ Nur: Was genau soll das denn bedeuten?
Zuletzt viele Beschwerden
„Es passiert relativ häufig, dass wir aufgrund von Bürgerbeschwerden ausrücken und uns die Örtlichkeiten angucken“, verdeutlicht Andreas Rieck, Leiter der Verkehrsüberwachung beim städtischen Ordnungsamt. Und da es im Kreuzviertel zuletzt einige solcher Beschwerden gegeben habe, seien seine Kollegen dort gerade verstärkt im Einsatz.
3,05 Meter müsse auf der Straße Platz bleiben, 1,05 Meter auf dem Gehweg. Werde das unterschritten, könne man sogar abschleppen. Wenn mehr Platz bleibe, aber das Parken an sich so nicht erlaubt sei, gebe es eine Verwarnung.

Ohne Schild keine Erlaubnis
Schräg dürfe man parken, wenn es durch ein Schild erlaubt werde. Längs zur Fahrbahn dürfe man ebenfalls nur parken, wenn dort ein Schild hänge. Das teilt dann entweder mit: Du darfst das Auto ganz auf den Bürgersteig stellen. Oder es sagt aus: Du darfst das Auto halb auf der Straße, halb auf dem Gehweg parken.
Solche Schilder hängen im Kreuzviertel, auch in unmittelbarer Nähe der Vinckestraße – mal die einen, mal die anderen. Hier allerdings fehlen sie. Und dann? Dürfte man dann an dieser Straße gar nicht parken? Streng genommen gelte das in solchen Fällen, gibt Rieck zu.
Ohne Schilder dürfte es also weiterhin Knöllchen geben. „Heute allerdings nicht“, sagt Maria Strowitzki und schmunzelt. Es habe ja bis gerade noch geregnet – „und dann kommen die nicht.“
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