60-Euro-Strafmandat trotz Schoko-Ticket Vater von Fiona (15) kritisiert Praxis der DSW21

Fiona (15) soll 60 Euro zahlen, obwohl sie ein Schoko-Ticket-Abo hat
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Als Fiona Schönfeld am 30. März in Brackel in den Bus stieg, war die 15-Jährige im festen Glauben, ein gültiges Fahrticket in der Schultasche zu haben. Doch sie war wohl in doppelter Hinsicht ihrer Zeit voraus.

Die Schülerin hat ein Schoko-Ticket, das heißt ein monatlich zu zahlendes Jahresabonnement mit Chipkarte. Weil ihre bisherige Abo-Chipkarte am 31. März ablaufen würde, hatte sie bereits im Januar eine neue Chipkarte bekommen – mit dem Aufdruck 03/27. Wie bei Bankkarten heißt das: gültig bis Ende März 2027. Bei Bankkarten gilt in der Regel schon die neueste Karte, auch wenn die alte noch nicht abgelaufen ist.

Nicht so beim Schoko-Ticket. Das neue, aber noch nicht gültige Schoko-Ticket hatte Fiona Schönfeld bei sich, als sie am 30. März kontrolliert wurde.

Verweis auf Begleitschreiben

Folgerichtig befanden die Kontrolleure die Chipkarte für ungültig und verhängten das „Erhöhte Beförderungsentgelt“ von 60 Euro fürs Schwarzfahren. Betroffen war nicht nur Fiona Schönfeld, sondern noch eine weitere Schülerin.

Für Fionas Vater Norbert Schönfeld zeigt dieser Vorfall, dass bei DSW21 mit Blick auf Kundenfreundlichkeit und Digitalisierung im ÖPNV einiges im Argen liegt.

DSW21-Sprecherin Britta Heydenbluth weist auf Anfrage der Redaktion darauf hin, dass in dem Begleitschreiben zur neuen Chipkarte die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen worden seien, dass die neue Karte erst ab dem 1. April gültig sei. Die Verantwortung dafür, ein gültiges Ticket bei sich zu tragen, liege beim Fahrgast, beziehungsweise in diesem Fall beim Erziehungsberechtigten.

Mit Kundennummer abfragen

„Dass DSW21 im Recht ist, ist keine Frage“, räumt Norbert Schönfeld ein. Er habe das Begleitschreiben als Werbung zur Seite getan und nicht gelesen. „Mein Fehler“, sagt er. Trotzdem sieht er Grund zur Kritik.

„Warum kann der Kontrolleur mit der Kundenummer, die auf dem Ticket steht, nicht abfragen, ob es ein gültiges Ticket gibt?“, fragt er mit Blick auf die Möglichkeiten der Digitalisierung.

Dazu sagt die DSW21-Sprecherin: „Die Fahrausweisprüfer können bei einer Kontrolle schnell prüfen, ob eine Chipkarte gültig ist. Eine Abfrage zum genauen Stand des Abonnements, das heißt des Vertrags beim Vertrieb, ist auf die Schnelle nicht möglich und würde für eine Kontrolle, die naturgemäß zügig gehen muss, unverhältnismäßig viel Zeit benötigen. Das wäre auch nicht im Sinne der Fahrgäste.“

„Das ist nicht zeitgemäß“

Norbert Schönfeld kann das nicht überzeugen: „Das ist nicht zeitgemäß. Und dass ich, beziehungsweise meine Tochter als Kunde dann auch noch persönlich mit beiden Tickets und dem ‚60 Euro-Strafmandat‘ ins Kundencenter fahren muss, zeigt, wie digital wir in Dortmund sind.“ Zur Erklärung: Im Kundencenter wurde nach Vorlage der alten Karte und gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 5 Euro das erhöhte Beförderungsentgelt zurückgenommen.

Ebenso fragt sich Schönfeld, wie man als Kunde erkennen könne, ab wann das Ticket gültig ist? Diese Frage sei eher theoretisch, sagt DSW21-Sprecherin Heydenbluth, da eine Chipkarte nur alle paar Jahre ausgetauscht werde und man dann von einem Übergangszeitraum von wenigen Wochen spreche. „Der Start der Gültigkeit geht immer aus dem Anschreiben zu der neuen Chipkarte hervor.“ Wer unsicher sei, könne rund um den Austauschtermin einfach beide Chipkarten einstecken.

Schönfeld hält dagegen: Selbst in der „guten alten Zeit“ habe es mit den Papiermarken ein paar Tage Übergangszeit gegeben, in der die alte und die neue Marke gültig waren. „Einen Monat Übergangsfrist für eine namentlich gebundene Karte zu erwarten, ist wohl dumm“, sagt er sarkastisch: „Im Kartenzeitalter muss man halt auch digital unterwegs sein und den genauen Wechseltermin im Googlekalender pflegen.“

Wie digital sind Dortmunds Behörden? Diese Frage stellen wir in den kommenden Wochen immer wieder und checken, was schon geht und was nicht. Sie, liebe Leser und Leserinnen, könnten Teil der Serie werden. Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit in einer E-Mail an dortmund@ruhrnachrichten.de. Wir freuen uns über Ihren Input.

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