Der 32-jährige tadschikische Staatsbürger Abdullohi S. soll seit Mitte Dezember abgeschoben werden. Mit einer Klage gegen den entsprechenden Bescheid der Stadt Dortmund sowie einem Eilrechtsschutzantrag will sein Anwalt Michael Hochstrat das verhindern.
Der Anwalt hatte unter anderem damit argumentiert, dass Abdullohi S. als Mitglied einer Oppositionspartei in Tadschikistan Folter und Haft drohen.
Mittlerweile liegt nach Angaben von Unterstützern des zweifachen Vaters das Originaldokument vor, das seine Mitgliedschaft in der durch das autoritäre Regime verbotenen Islamischen Partei der Widergeburt Tadschikistans (PIWT) belegt.
Entscheidung über Eilantrag
Jetzt hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über den Eilantrag entschieden – und ihn abgelehnt. Die Begründung dafür lieferte das Gericht am Freitagnachmittag (6.1.) in einer Mittelung unter der Überschrift „Tadschike aus Dortmund mit angeblichen Verbindungen zur PIWT darf abgeschoben werden“.
Es sei „dem Antragsteller nicht gelungen, seine nunmehr vorgetragene Verfolgungsfurcht glaubhaft darzulegen“.
Die Argumentation, in den vorangegangenen Asylverfahren habe er seine wahre Identität zum Schutz seiner in Tadschikistan lebenden Verwandten verschwiegen, sei nicht stimmig.
Gericht sieht Unstimmigkeiten
„Da den angeblichen Eltern bereits während der Dauer seines vorangegangen Klageverfahrens die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden sei, hätte spätestens zu diesem Zeitpunkt Anlass bestanden, seine Abstammung von diesen Eltern zu offenbaren“, so das Gericht in der Mitteilung.
Das Verwaltungsgericht führt weiter aus: „Der Antragsteller war bereits 2009 als unbegleiteter Minderjähriger nach Deutschland eingereist und hatte unter falschem Namen erfolglos zwei Asylverfahren geführt, in denen er sich auf Verbindungen zu anderen Parteien als der PIWT berief. Zudem trug er zunächst vor, seine Eltern seien bereits verstorben.“
S. drohen Folter und Haft
Durch das Eilrechtsschutzverfahren sollte erwirkt werden, dass die Ausreise nicht vollzogen wird, während ein Klageverfahren läuft. S. befindet sich derzeit in Abschiebehaft in Büren, nachdem eine Ausreise am 12. Dezember gescheitert war.
Die Stadt Dortmund begründet die Abschiebung des Mannes damit, dass er über mehrere Jahre unter einer Alias-Identität gelebt habe. Zudem sind zwei Straftaten aus den Jahren 2012 und 2014 registriert.
Zuletzt hatte auch die überregional erscheinende TAZ den Fall aufgenommen.
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