Absage an Minarette und Kuppelbauten in Dortmund-Eving

© Verena Hasken (Grafik)

Absage an Minarette und Kuppelbauten in Dortmund-Eving

rnMoscheen-Streit

Daumen runter für zwei Moschee-Bauten. Und das, obwohl die Verwaltung die Rechtmäßigkeit der Bauvorhaben erkennt. Die Evinger Politiker aber lehnen die Pläne vor allem aus einem Grund ab.

Eving

, 21.09.2018, 12:44 Uhr / Lesedauer: 3 min

Eigentlich erschien es wie eine Formsache, doch letztlich endete diese mit einem Knalleffekt: Die Bezirksvertretung (BV) Eving stimmte gleich in zwei Fällen gegen den Bau von Moscheen an der Lindenhorster Straße und somit auch gegen den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Gemeindehäuser sollen sich angemessen in die Umgebung einpassen

Zumindest in der geplanten Form – mit Minarett und Kuppel – wollten die Lokalpolitiker den Plänen nicht folgen; vielmehr fassten sie den Beschluss, die Verwaltung möge Gespräche mit den Antragstellern aufnehmen. Dabei solle das Ziel verfolgt werden, dass einerseits auf die geplanten Minarette verzichtet wird und sich andererseits die Gemeindehäuser angemessen in die Umgebung einfügen.

„Standorte für Sakralbauten ungeeignet“

Aus Sicht der Lokalpolitiker sind die geplanten Standorte Lindenhorster Straße 80a und Lindenhorster Straße 158 „für Sakralbauten in der vorgelegten Form ungeeignet“.

Zunächst ging während der Sitzung am Mittwoch alles seinen gewohnten Gang: Sowohl der Bauherr als auch ein Sprecher der türkischen Gemeinde, die an der Lindenhorster Straße 80a ein Gemeindehaus errichten will, stellten sich den Fragen der Bezirksvertreter.

An der Lindenhorster Straße 80a (l.) möchte eine türkische Gemeinde ein Gemeindehaus mit Kuppel und Minarett bauen.

An der Lindenhorster Straße 80a (l.) möchte eine türkische Gemeinde ein Gemeindehaus mit Kuppel und Minarett bauen. © Michael Schuh

Es handele sich um einen freien Verein, so der Gemeindesprecher, und der einzige Kontakt zu DITIB bestehe darin, dass dieser bundesweite Dachverband voraussichtlich den Vorbeter in der Gemeinde stellen werde. Einen Muezzin indes gebe es nicht, fuhr der Sprecher fort: „Das Minarett besitzt eine rein symbolische Funktion.“

Man will keine Hinterhofgemeinde sein

Warum denn in der Bauvoranfrage, die die Politiker 2016 positiv beschieden, noch nicht von einer Kuppel und einem Minarett die Rede gewesen sei, wollte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Wieseler wissen. Seine Frage ließ erkennen, dass er sich mehr Offenheit und Transparenz seitens der Moschee-Gemeinde gewünscht hätte.

Er erhielt vom Bauherrn die Antwort, dass es bei einer solchen Voranfrage normal sei, noch keine detaillierten Pläne vorzulegen: „Man möchte erst mal nur wissen: klappt das?“ Außerdem wolle man keine Hinterhofgemeinde sein und vielmehr im Licht der Öffentlichkeit stehen: „Deshalb soll etwas Schönes gebaut werden.“

Das Frage-Antwort-Spiel ging weiter, bis Wieseler erneut an die Reihe kam und – zum Erstaunen zahlreicher Besucher – den gemeinsamen Beschluss von SPD, CDU und Grünen vortrug. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, so der Sozialdemokrat, „sind aber zu dem Ergebnis gekommen, der Verwaltungsvorlage nicht zuzustimmen.“

Struktur des Gewerbegebietes wird verändert

Der Grund: die BV-Mitglieder teilten die Bedenken vieler Bürger bezüglich der Baumaßnahme: „Anders als die Verwaltung sind wir der Auffassung, dass die Zulassung dieses Vorhabens sehr wohl eine schleichende Wandlung der Gebietsstruktur zur Folge haben würde.“ Der geplante Bau mit Kuppel und Minarett verändere die Struktur eines Gewerbegebietes nachhaltig.

Doch das, so Wieseler weiter, seien nicht die einzigen Gründe , die die Bezirksvertreter veranlasst hätten, den städtischen Beschlussvorschlag abzulehnen. Durch den geplanten Bau befürchte man zudem eine negative Beeinflussung auf die dringend notwendige Nordspange; außerdem seien Fragen zu der unter gleicher Hausnummer ansässigen Organisation „Milli Görüs“ nicht zufriedenstellend geklärt worden. „Aus politischer Sicht ist also die Ablehnung der Baumaßnahme in der vorliegenden Form die logische Konsequenz“, so Wieseler.

Auch wenn die Verwaltung aus rechtlicher Sicht keine Ablehnungsgründe gegen das Vorhaben sehe, sei es – so Wieseler – gleichwohl Aufgabe der Bezirksvertretung, die widerstrebenden Interessen abzuwägen und so eine sachgerechte Entscheidung zu fällen: „Dabei kommen wir zu dem Ergebnis, die Maßnahme in vorgelegter Form nicht zuzulassen.“

Politiker vermissen „die nötige Transparenz“

Da die Lokalpolitiker offenbar nicht mit zweierlei Maß messen wollten, reagierten sie mit einem fast identischen, ablehnenden Beschluss auch auf die Beschlussempfehlung zum Bau eines bosnischen Gemeindehauses an der Lindenhorster Straße 158. „In den Diskussionen um dieses Bauvorhaben war bisher weder von einem Kuppelbau noch von einem Minarett die Rede“, brachte Peter Wieseler zum Ausdruck, dass es SPD, CDU und Grüne an der nötigen Transparenz mangele.

Auf diesem Areal, Lindenhorster Straße 158, ist ein bosnisches Gemeindehaus geplant.

Auf diesem Areal, Lindenhorster Straße 158, ist ein bosnisches Gemeindehaus geplant. © Michael Schuh

Letztlich votierten die Politiker bei einer Gegenstimme (Grüne) und einer Enthaltung (Linke) mit großer Mehrheit gegen den Bau in der bislang geplanten Form. Eine Entscheidung trifft am Ende der Rat der Stadt Dortmund.

„Mit offenen Karten spielen“ – Redakteur Michael Schuh kommentiert:

„Anhand von Paragrafen und eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts verdeutlicht die städtische Vorlage, dass der Bau der Gemeindehäuser aus rechtlicher Sicht genehmigt werden muss. Und trotzdem setzten sich die Lokalpolitiker über diesen anscheinend wasserdichten Verwaltungsvorschlag hinweg. Denn im Gegensatz zum Gesetzgeber sehen sie sehr wohl eine Veränderung des Ortsbildes, wenn im Abstand von wenigen hundert Metern zwei Moscheen mit Minaretten aufeinanderfolgen.

Vor allem aber scheint den Volksvertretern die Heimlichtuerei der Antragssteller gegen den Strich gegangen zu sein. Von Minaretten war anfangs nämlich keine Rede. Ob die Bezirksvertreter mit ihrer Entscheidung tatsächlich bauliche Veränderungen bewirken, scheint aufgrund der Rechtslage eher unwahrscheinlich. Aber eines haben sie auf jeden Fall erreicht: Wer künftig Anträge an die BV stellt, weiß, dass er am besten sofort mit offenen Karten spielt.“

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