Ein Patient tötet einen anderen in der LWL-Klinik in Dortmund-Aplerbeck - zu dem Fall von Samstagabend (2.12.) hat die Staatsanwaltschaft inzwischen einige Erkenntnisse gewonnen.
Am Mittwoch (6.12.) hatten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung den Fall öffentlich gemacht. Demnach hatte ein 42-Jähriger aus Mülheim an der Ruhr einen 67-Jährigen aus Lünen getötet. Nun nennt Staatsanwalt Carsten Dombert weitere Details.
Auf dem Brustkorb gekniet
„Das eigentlich Tatgeschehen konnte nicht beobachtet werden“, erklärt er. Allerdings hätten Mitarbeiter der Klinik dann gesehen, dass ein Patient auf dem Brustkorb des anderen gekniet habe und ihn am Atmen gehindert habe.
Man habe den 67-Jährigen reanimiert und behandelt. Eine Nacht später - von Sonntag auf Montag also - sei der Mann aus Lünen allerdings gestorben. Als Todesursache sei gewaltsames Einwirkung auf die Atemorgane festgestellt worden.
Psychiatrisches Gutachten
Der Haftrichter hat gegen den 42-Jährigen einen Haftbefehl erlassen. Aufgrund der Erkrankung ist der Mülheimer nun allerdings nicht in einer gewöhnlichen JVA in Untersuchungshaft. Stattdessen wurde er in die Forensik nach Lippstadt-Eickelborn gebracht zur Unterbringungshaft.
Es müsse sichergestellt werden, dass es nicht zu weiteren Angriffen komme. Und ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten habe ergeben, dass solche zu befürchten seien, falls der 42-Jährige nicht entsprechend betreut werde, so Dombert.
Psychose oder Wahn
Vor dem Angriff auf den Mit-Patienten habe der 42-Jährige einige Worte gesagt, die allerdings schwer zu verstehen gewesen seien. Die Attacke selbst sei wohl in religiösem Wahn erfolgt, vielleicht auch als Ausdruck einer Psychose.
In der Folge hätten die Ermittler auch Kontakt mit dem Staatsschutz gesucht, verbunden mit der Frage: Taucht der 42-Jährige aus Mülheim auch irgendwo in den Listen bekannter religiöser Extremisten auf? Einen solchen Hintergrund könne man allerdings nach aktuellem Kenntnisstand ausschließen, so der Dortmunder Staatsanwalt.
Zweifel an Schuldfähigkeit
Derzeit gebe es „erhebliche Zweifel an der Schuldfähigkeit“ des 42-Jährigen, untermauert Dombert. Der Tatvorwurf lautet derzeit Totschlag.
Ob das Personal die Tat hätte verhindern können - dazu könne er indes nichts sagen, wie Dombert erklärt. Ein solches Verfahren läge erstens nicht in seinen Händen und sei zweitens aktuell auch nicht Gegenstand aktueller Ermittlungen.
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