
© Martin von Braunschweig
42-Jähriger tötet auch die zweite Ehefrau: 14 Jahre Haft
Tote Frau im Ostwall-Viertel
Ein 42-jähriger hat im Februar in der Innenstadt auch seine zweite Ehefrau getötet. Das Schwurgericht wertet die Tat als Totschlag - und bleibt nur knapp unter der Höchststrafe.
Das Dortmunder Schwurgericht hat den Angeklagten am Montag zu 14 Jahren Haft verurteilt - und damit nicht dem Antrag von Staatsanwältin Sandra Lücke entsprochen.
Diese hatte in ihrem Plädoyer dafür geworben, die Tat als besonders schweren Totschlag einzustufen und dann die dafür mögliche lebenslange Haftstrafe zu verhängen. Ohne besondere Qualifizierung beträgt die Höchststrafe für Totschlag 15 Jahre Haft.
Angeklagter hatte geschwiegen
Anders als für die Verteidigung steht für die Richter jedenfalls fest, dass es der Angeklagte war, der dem Leben seiner Frau am 24. Februar ein Ende setzte und sich anschließend selbst mit einem Messer schwer verletzte. „Er war die einzige Person am Tatort, die als Täter in Betracht kommt“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kelm in der Urteilsbegründung.
An der Wohnungstür des Paares hätten sich keinerlei Aufbruchspuren gefunden. Und die Tatzeit am frühen Morgen spreche gegen die genehmigte Anwesenheit eines weiteren Menschen. Vor allem aber sagen die Richter: Hätte es einen Unbekannten gegeben, der die Frau tötete und den Angeklagten schwer verletzte, dann hätte es nahegelegen, dass der 42-Jährige dies gegenüber der Polizei erzählt hätte.
Tatsächlich hat der Mann aber die ganze Zeit über von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Erste Verurteilung im Jahr 2004
Hinzu kommt die Vorgeschichte des Irakers. Er war nun zweimal verheiratet und hat beide Ehen damit beendet, dass er seine Frau tötete. 2004 hatte er seine erste Ehefrau in den Niederlanden erwürgt und anschließend auch noch mit einem Messer verletzt. Von „erschreckenden Parallelen“ hatte Staatsanwältin Lücke in ihrem Plädoyer gesprochen.
Was genau jedoch im Februar zu der Tat führte, bleibt unklar. Jedenfalls, so lange der Angeklagte schweigt. „Wir wissen nicht, was vorgefallen ist“, bekannte Richter Kelm. Die Auseinandersetzung könne von der Frau ausgegangen sein. Aber auch der Angeklagte komme als erster Aggressor in Betracht.
Frau hatte Mann verlassen - und kehrte wieder zurück
Dafür würde sprechen, dass die Frau den Iraker im August 2019 verlassen hatte, weil dieser sie angeblich oft misshandelt hatte. Nur deshalb war sie überhaupt mit den vier gemeinsamen Kindern nach Dortmund gekommen. Hier leben ihre Schwestern.
Im Januar war die Frau dann aber plötzlich wieder zu ihrem Ehemann zurückgekehrt. Ihr Anwalt, der eigentlich schon das Scheidungsverfahren eingeleitet hatte, redete damals lange auf sie ein und versuchte sie, vom Fernbleiben zu überzeugen.
Letztendlich setzte sich die Frau jedoch über seinen Rat hinweg. Und bezahlte dafür mit dem Leben.