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3G-Nachweis bei Veranstaltungen: Worauf Dortmunder jetzt achten müssen
Juicy Beats Park Sessions
In Dortmund starten Open-Air-Veranstaltungen mit mehreren hundert Menschen. Um teilnehmen zu dürfen, braucht es einen der drei G-Nachweise. Das kann ganz schön kompliziert werden.
Die Konzerte der Juicy Beats Park Sessions gehören zu den ersten größeren Veranstaltungen, die wegen der dauerhaft niedrigen Infektionszahlen wieder in Dortmund möglich sind. Los geht es mit 400 Besuchern im Westfalenpark, die Kapazität wächst ab Juli auf 980.
Am Beispiel der mehrmonatigen Musik- und Comedy-Reihe zeigt sich aber auch, wie kompliziert der Nachweis von Test, Impfung oder Genesung im Moment noch sein kann.
Genesen, getestet oder geimpft: Es gibt viele Sonderfälle
Die Grundvoraussetzung ist klar: Ohne Schnelltest, vollständige Impfung oder Nachweis der Genesung darf niemand am Konzertvergnügen teilnehmen. Doch die Park-Sessions-Veranstalter werden in den letzten Tagen vor dem ersten Konzert mit Fragen zu Einzelfällen überhäuft.
So taucht etwa ein Problem auf, das Tausende in Dortmund und anderen Städten haben. Sie sind bereits genesen und gelten deshalb schon mit einer Impfdosis als vollständig geschützt. Aber wie weisen sie das am Einlass nach?
Dafür sind im Westfalenpark laut Festival-Sprecher Jan Kempinski zwei Schriftstücke notwendig: der Nachweis über den PCR-Test und der Impfausweis. Ohne diesen Doppel-Nachweis könnte der Zutritt verweigert werden.
Genesung nachträglich nachweisen lassen
Dabei gibt es aber viele Menschen, die sich ihre Genesung nie schriftlich haben nachweisen lassen, weil das bis vor wenigen Monaten noch nicht notwendig war. Sie müssten nun nachträglich die Arztpraxis oder das Testzentrum kontaktieren, in dem sie getestet wurden.
Oder sie machen es sich einfacher und kommen mit einem negativen Schnelltest. Der aber rein medizinisch überflüssig wäre, da sie ja bereits über einen Impfschutz verfügen.
Das Park-Sessions-Team empfiehlt ausdrücklich, einen Termin in einer der Bürgerteststellen zu buchen, um Missverständnissen vorzubeugen. Testbescheinigungen aus Schulen oder von Arbeitgebern sind nicht zulässig.
„Wir versuchen, es so entspannt wie möglich zu machen. Aber es gibt eben viele Detailfälle und wir wissen auch, dass es Leute gibt, die nach Lücken suchen“, sagt Jan Kempinski. Die Mitarbeiter vor Ort würden zu den speziellen Fragen noch einmal geschult.
Besucher sollten aktuelle Verordnungen im Blick behalten
Man sei an die Vorgaben durch die in NRW gültigen Verordnungen für Veranstaltungen gebunden, die sich zuletzt mehrfach in zentralen Punkten geändert hätten.
„Solche Regeln werden aufgestellt, aber niemand macht sich Gedanken, wie man das nachweisen soll“, sagt Jan Kempinski.
Als Alternative zum Zettel-Stapel können die Nachweise über Impfungen oder Genesung auch digital vorgezeigt werden, etwa über die Corona-Warn-App oder den digitalen Impfausweis.
Seit 2010 Redakteur in Dortmund, davor im Sport- und Nachrichtengeschäft im gesamten Ruhrgebiet aktiv, Studienabschluss an der Ruhr-Universität Bochum. Ohne Ressortgrenzen immer auf der Suche nach den großen und kleinen Dingen, die Dortmund zu der Stadt machen, die sie ist.
